Im Februar ist der Überschuss auf dem EEG-Konto um rund 200 Millionen Euro angestiegen. Er lag zum Monatsende bei 2,432 Milliarden Euro, wie die Übertragungsnetzbetreiber am Dienstag veröffentlichten. Damit bleibt er deutlich unter Vorjahresniveau: Damals waren es knapp 5,7 Milliarden Euro, die auf der Habenseite standen.
Wegen des windigen Wetters im Februar gab es einen neuen Einspeiserekord der Windkraftanlagen. Nach den ersten Berechnungen von Energy Charts des Fraunhofer ISE erreichte der Windstrom erstmals einen Anteil von mehr als 45 Prozent der Nettostromerzeugung in einem Monat. Als Folge der starken Windeinspeisung waren an der Strombörse auch gleich mehrere Perioden mit negativen Strompreisen im Februar zu verzeichnen, etwa am ersten Februar-Wochenende für acht Stunden sowie am 9. und 10. Februar für acht und zehn Stunden. Auch am dritten Sonntag des Monats lagen die Strompreise mit Ausnahme von 22 bis 23 Uhr durchgehend im negativen Bereich und dies setzte sich bis zum Montagmorgen, 6 Uhr fort. Am darauffolgenden Wochenende gab es ebenfalls zwei langanhaltende Perioden mit negativen Börsenstrompreisen.
Wenn die Strompreise an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind, erhalten Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für ihren erzeugten Strom.
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Die Stromhändler, und besonders die neue EON, werden sich gefreut haben wenn man noch Geld bekommt nur weil man den Strom abnimmt bei negativen Preisen.
Für die nicht privilegierten Verbraucher nicht so schön, die bezahlen das mit der EEG Umlage.
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Wie das?!
Wenn die Anlagenbetreiber keine Vergütung für ihren erzeugten Strom erhalten (s.o.), dann muss diese logischerweise auch niemand bezahlen?!
@ Christian.
Die EE Anlagenbetreiber bekommen nix, aber die niedrigen und negativen Börsenpreise sorgen für höhere EEG Umlage.
Negative Börsenpreise mit denen die Händler lukrative Geschäfte machen.
Seit 2010 besteht die EEG Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz, zwischen EE Vergütungen und Börsenpreisen.
Wenn Ihr Versorger noch Geld bekommt weil er den Stromüberschuss abnimmt, müssen Sie dafür höhere Umlage bezahlen.
Ich hoffe Ihnen bleibt jetzt nicht vor Erstaunen die Luft weg.
@Hans Diehl
Nun, da haben Sie nicht ganz recht. Den von ihnen beschriebenen Mechanismus gibt es natürlich (habe ich auch nicht bezweifelt), er ist aber während der 6-Stunden-Regel ausgesetzt! Die Anlagenbetreiber bekommen keine Vergütung … und deshalb muss auch keine Differenz zwischen EEG-Vergütung und Börsenpreis ausgeglichen werden, die der Stromkunde bezahlen müsste.
Ich denke, dass sollte jetzt klar geworden sein?!
@ Christian.
Es geht geht doch um die negativen Preise allgemein, die ausgeglichen werden müssen, und zu denen diese Anlagen beitragen. Produzieren dürfen die EE Anlagen und die negativen Preise mit verursachen, nur Geld bekommen sie für diesen Strom nicht. Den Strom kaufen dann die Händler und machen lukrative Geschäfte damit.
Schauen Sie mal hier.
https://www.enercity-netz.de/einspeisung/aktuelles/negative-Preise/index.html Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Gemäß § 24 EEG beziehungsweise § 55 EEG 2017 verringert sich der Vergütungsanspruch (anzulegender Wert) auf Null, wenn in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden der Wert des Börsenpreises am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris negativ ist. Für den während dieser Zeit produzierten Strom besteht kein Vergütungsanspruch. Zitat Ende.
Ich würde verstehen, wenn die Anlagen abgeschaltet würden während der 6 Stunden, damit sie nicht selbst zu den negativen Preisen beitragen würden. Das wiederum würde gegen die Vorrangigkeit im EEG verstoßen.
Fazit: Die EE Anlagen dürfen produzieren, tragen selbst zu den negativen Börsenpreise bei, und mit der nicht vergüteten Strommenge, machen andere lukrative Geschäfte. Unter anderen auch Ihr Versorger, der den kaufen kann. Sie als Verbraucher, gleichen die negativen preise mit der Umlage aus
Sie sehen, die monetäre Spielwiese der Konventionellen, ist uneingeschränkt üppig.
@Hans Diehl
Auch das bestreite ich nicht. Ich bin auch weit davon entfernt, das aktuelle Vermarktungsregime als „gut“ zu bezeichnen. Im Gegenteil!
Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass in den im Artikel beschriebenen Situationen (6-Stunden-Regel) wenigstens keine Mehrkosten für den nicht-privilegierten Verbraucher entstanden sein können.
Dass natürlich trotzdem Dritte (Großverbraucher, Händler) von diesen Situationen pekuniär profitiert haben, steht auf einem anderen Blatt.
wer hat denn diese krude Logik in Kraft gesetz?
Ich produziere Strom und weis, dass diese Energiemenge zur Abwertung der eigentlichen Vergütung der Einspeisung führen wird?
Unglaublich.
Vorrangigkeit des EEG wird ins Gegenteil verkehrt. OK.
Welche Hilfestellung wir hierfür vom Verband angeraten?
Bei irgend einer Energielieferung/ Leistung sollte man doch mal abschalten?
Ist jetzt auch etwas unbeholfen, wie sich die maßgebenden Energie-Produzenten vorführen lassen.
Hallo ihr Beiden,….ich nehme an, ihr seit gegenüber mir noch relativ jung, und betreibt noch nicht so lange eine Anlage wie ich das tue, und von Anfang an die Rahmenbedingungen für die Entwicklung Energiewende akribisch beobachte. Ich kann sozusagen als „Zeitzeuge“ ab der ersten Stunde berichten.
Schon von Anfang an läuft die gesamte Energiewende in den verschiedenen Bereichen gegen solche Bremsklötze. Das hat schon 1991 während des Stromeinspeisegesetz begonnen, mit Klagen aus allen Richtungen der Konventionellen. Bei den Vergütungen meiner ersten Anlage von 1992, stand noch über ein Jahr, nach dem positiven Gerichtsurteil, der Hinweis, „Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt, weil eine Klage dagegen anhängig wäre. Für Interessenten und Investoren, ein Bremsklotz, wie ich selbst erlebt habe. Der leider allzu früh verstorbene Hermann Scheer , H.J. Fell und der Solar Förderverein in Aachen SfV, wurden damals nicht müde dieses Hindernis zu beseitigen, und darüber zu informieren, dass das Urteil schon lange zugunsten der EE gefallen war.
Alle weiteren Schikanen aus den Anfangsjahren hier nun aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.
Last mich ein aktuelles Instrument das benutzt wird zur „Irreführung“ der Öffentlichkeit, und vieler Politiker unter die Lupe nehmen, das EEG Konto.
Ich nenne es hier in meinen Kommentaren „Nebelkerze“ aus folgendem Grund.
Es sollte für den normal sterblichen Betrachter die Kosten für die Energiewende auf die einfachste Art transparenter machen.
Tatsächlich auf die einfachste Art wird mit dem Konto suggeriert. seht her,.. so.. „wenig“.. bekommen wir für den EEG Strom , ( Einnahmen auf dem Konto ) und so …„Viel“… müssen wir für die Vergütungen ausgeben. Die Differenz müsst ihr als EEG Umlage bezahlen.
Resultat dieser Irreführung sind dann die 24 Milliarden, die uns die Energiewende jährlich kosten würde, mit denen die EE Gegner und die einschlägigen Medien Stimmung machen gegen die Energiewende.
Was das Konto „Vernebelt“ und dem normal sterbliche Betrachter nicht unbedingt bekannt sein dürfte, ist die Tatsache warum sie so „wenig“ für den EEG Strom bekommen. Die Netzbetreiber bekommen nur deshalb so wenig für den EEG Strom weil der selbst, — wegen dem paradoxen System – an der Börse nach dem Merit Order Prinzip die Preise nach unten drückt. Sich praktisch selbst entwertet. Das wirkt noch verstärkt seit die EE 2010 zum zusätzlichen Vermarkten an die Börse verbannt wurden. Dass andere mit den niedrigen Börsenpreisen lukrative Geschäfte machen, ist auch nicht dem EEG Konto zu entnehmen. Das Gegenteil ist der Fall, der muss ins Ausland verschenkt werden, heißt es in den Medien.
Dazu kommt, noch die Tatsache, dass dieser, für die Umlage relevante Saldo, auf dem Konto nur für etwa 35% des Strombedarfs gilt. Dass die restlichen 65% auch billiger werden wegen dem EEG Strom, wird bei der Kostendarstellung über das EEG Konto auch vernebelt. Es werden mit dem EEG Konto lediglich Kosten dargestellt. Kosten/Nutzen wie das bei einem jährlichen 24 Milliarden Projekt eigentlich zwingend sein sollte, passt nicht ins Konzept.
Schon gar nicht kann man erkennen, warum das EEG Konto seit 2014, bei sinkenden Börsenpreisen, jährlich Milliarden Überschuss ausweist, für die die Verbraucher Strafzinsen zahlen müssen. Überschuss über die Liquiditätsreserve hinaus wohlgemerkt. Aktuell beträgt diese für Wetter bedingte Schwankungen gedachte Reserve 1,9 Mrd.
Wen es interessiert, den Grund für die Überschüsse habe ich gerade an anderer Stelle versucht zu erklären.
Siehe hier: https://www.pv-magazine.de/2020/03/02/unsere-chance/#comments
Ein besonderes dreistes Beispiel, was der Öffentlichkeit da verklausuliert vorgegaukelt wird ist der folgende Satz.
Schaut mal hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/2019-10-15%20Pressemitteilung-EEG-Umlage-2020_EEG-Vorschau_2020-2024_Offshorenetzumlage-2020.pdf
Zitat: Auch ein Absinken der Börsenpreise lässt die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen stärker steigen, bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen. Zitat Ende.
Die Wahrheit hinter dieser Aussage macht der Prof. im folgenden Video deutlich wo er so ab Minute 3 sagt, der Preis am Spotmarkt sinkt ja gerade durch die EE, die Differenz wird größer ohne das für die Vergütungen mehr benötigt wird. Das stecken die Leute in die Tasche die den Strom bereitstellen.
Siehe hier:https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Diese Falschdarstellung in der oben verlinkten Veröffentlichung der Netzbetreiber kann jeder der eine Anlage betreibt selbst bestätigen.
Oder gibt es hier jemand, der seine über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung erhöht bekam, weil die Börsenpreise gesunken sind.