Habemus 49,213 Gigawatt

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Für den Artikel „Wie weit der 52-Gigawatt-Deckel noch entfernt ist und was passiert, wenn er erreicht wird“ hatten wir bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Dabei trat eine Diskrepanz zutage – zwischen der Photovoltaik-Leistung, die auf den Deckel angerechnet wird, und der installierten Nettoleistung in der Kraftwerksliste. Beide Daten werden von der Bundesnetzagentur erhoben.

Ein Sprecher der Bonner Behörde erklärte, dass mit Stand 31. Oktober 2019 der Zubau aller Photovoltaik-Anlagen, die auf den 52-Gigawatt-Förderdeckel angerechnet werden, bei 49,213 Gigawatt lag. In diesen Zahlen sei auch der Rückbau von Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt. Generell würden nur Photovoltaik-Anlagen eingerechnet, die in Betrieb sind, oder einen Zuschlag aus den Sonderausschreibungen besitzen oder keine Förderung nach EEG in Anspruch nehmen. In der Kraftwerksliste taucht indes nur eine installierte Nettoleistung von 47,351 Gigawatt für die Photovoltaik auf. Auch wenn die Differenz nicht ganz bei zwei Gigawatt liegt, da die Liste alle Anlagen bis Juni 2019 berücksichtigt, so passen die Daten dennoch nicht zusammen. Der Photovoltaik-Zubau hat in diesem Jahr zwar angezogen, doch zwischen Juli und Oktober sind nur rund 1,2, nicht aber 2 Gigawatt Photovoltaik neu installiert worden.

Nach internen Klärungsprozessen lieferte die Bundesnetzagentur nun einen Erklärungsversuch: „Die unterschiedlichen Werte in den Angaben zum 52-Gigawatt-Förderdeckel (derzeit 49,213 Gigawatt) und der installierten Leistung für Photovoltaik (derzeit 47,351 Gigawatt) nach der Kraftwerksliste sind – neben den unterschiedlichen Bearbeitungsständen – den Unterschieden bei der Ermittlung geschuldet.“ Die Angaben für den 52-Gigawatt-Deckel würden aus Teilwerten ermittelt, die sich aus Daten des Marktstammdatenregisters seit dem 31. Januar 2019, den Meldungen zum Anlagenregister zwischen August 2014 und Januar 2019, den Meldungen zum Photovoltaik-Meldeportal von 2010 bis Ende Januar 2019, sowie einer gesetzlichen Schätzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 ergeben. „Maßgeblich für den 52-Gigawatt-Förderdeckel ist ganz überwiegend der Brutto-Zubau von Photovoltaik-Anlagen, außer für die Meldungen seit Einführung des Marktstammdatenregisters“, erklärte die Behörde. „Für die Kraftwerksliste wird auf den installierten Netto-Zubau von Photovoltaik-Anlagen abgestellt.“

Diese neue Erklärung widersprecht etwas den zuvor gemachten Angaben, wonach für den 52-Gigawatt-Deckel nur Photovoltaik-Anlagen gezählt werden, die noch in Betrieb sind, und der Rückbau von Anlagen berücksichtigt wird. Nach diesem Verständnis müsste eigentlich die installierte Netto-Leistung die entscheidende Kennzahl sein – nicht der Brutto-Zubau.

Die einfachste Option wäre natürlich, den 52-Gigawatt-Deckel umgehend einfach abzuschaffen, wie es seit Herbst bekundeter Wille ist. Doch auch in dieser Woche schaffte es das Kohleausstiegsgesetz – welches mittlerweile zum Kohlereduzierungsgesetz umfirmiert wurde – wieder nicht ins Kabinett. Eine Chance vor Weihnachten scheint es am Mittwoch noch zu geben. Dann könnte die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels zumindest politisch auf den Weg gebracht werden. Doch auch das ist längst keine gesicherte Erkenntnis.

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