Verbraucherschützer reichen Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter des Energieversorgers BEV ein

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat stellvertretend für die betroffenen Endkunden des insolventen Energieversorgers BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München gegen den Insolvenzverwalter eingereicht. Die Verbraucherschützer wollen stellvertretend für alle Betroffenen wegen fehlerhafter Endabrechnungen klagen, die vom zuständigen Insolvenzverwalter erstellt wurden.

Die BEV hatte 2018 Neukunden im sechsstelligen Bereich für ihre preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträge mit einem Bonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs geworben. Dieser versprochene Bonus tauche nun aber nicht in den Endabrechnungen auf, die die Kunden vom Insolvenzverwalter in den vergangenen Wochen erhalten hatten, so der vzbv. „Durch die Insolvenz ging die vorzeitige Beendigung des Vertrags vom Energieversorger aus, nicht vom Kunden. Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Die Forderungen zur Nachzahlung des Insolvenzverwalters sind unhaltbar. Mit der Musterfeststellungsklage möchte der vzbv Klarheit für Verbraucher schaffen.“

Der Insolvenzverwalter argumentiert nach Angaben des Verbands damit, dass der Bonus nur berücksichtigt werden muss, wenn eine Mindestlaufzeit der Verträge von zwölf Monaten eingehalten wurde. Während der Neukundenbonus in den Endabrechnungen nicht enthalten war, forderte der Insolvenzverwalter in vielen Fällen Nachzahlungen von den Verbrauchern. Nach der Insolvenz von BEV seien daher auch viele Beschwerden bei der vzbv eingegangen. Die betroffenen Verbraucher könnten sich demnächst kostenlos in das Klageregister eintragen. Nach früheren Angaben des Insolvenzverwalters gibt es in dem Fall rund 314.000 Gläubiger, die berechtigt sich Forderungen gegen BEV zu stellen, viele davon sind Endkunden.

Die Verbraucherschützer wollen mit der Musterfeststellungsklage erreichen, dass den Kunden der Bonus gewährt wird, auch wenn sie weniger als ein Jahr von BEV beliefert wurden. Dessen Höhe betrage in den meisten Fällen zwischen 100 und 200 Euro. Mit der Musterfestellungsklage kann der vzbv eine richtungsweisende Entscheidung erreichen, die dann für alle Endkunden, die sich im Register eingetragen haben, Anwendung findet.

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