Bundesverband Neue Energiewirtschaft fordert bessere regulatorische Bedingungen für Batteriespeicher

Siemens Heimspeicher

Teilen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist überzeugt, dass die für die Energiewende notwendigen Flexibilitätspotenziale von Batteriespeichern unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen nicht erschlossen werden können. Die Netzentgelt- und Umlagensystematik verhindert den dringend notwendigen Zubau, kritisiert der Verband. „Speicherbetreiber müssen sich zudem durch einen unglaublichen Wust an widersprüchlichen und komplexen Regularien kämpfen. Auch hier hinkt die Gesetzgebung den technischen Möglichkeiten und der Investitionsbereitschaft der Markakteure deutlich hinterher“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch.

In einem Positionspapier macht der bne eine Reihe von Vorschlägen, wie der regulatorische Rahmen so angepasst werden könnte, dass das Flexibilisierungspotenzial von Batteriespeichern tatsächlich nutzbar wird. So fordert der Verband vom Bund, die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Speichern eindeutig zu gestalten. Derzeit wird das Einspeichern von Strom als Letztverbrauch und das Ausspeichern als Erzeugung behandelt und nur in einzelnen Sonderbestimmungen explizit geregelt. „Die rechtlichen Vorgaben für Verbraucher und Erzeugungsanlagen berücksichtigen jedoch nicht die besonderen technischen Eigenschaften von Speichern, so dass es häufig zu Unklarheiten bei deren Anwendung auf Speicheranlagen kommt“, heißt es im Positionspapier.

Die Sonderregelungen für Speicher sind zudem sehr komplex, unübersichtlich und missverständlich formuliert, kritisiert der Verband. So sei etwa unklar, ob die Privilegien für Speicher zur Befreiung von Netzentgelten und Stromsteuer auch bei multivalenten Geschäftsmodellen, also der Kombination verschiedener Geschäftsmodelle. Die bestehende Rechtsunsicherheit bedeute ein großes finanzielles Risiko für den Speicherbetrieb.

Ebenso moniert der Verband, dass die Anforderungen an Messung und Abrechnung von zwischengespeichertem Strom sind nicht praxisgerecht sind. Zwar liegt die Wahl des Messkonzeptes beim Anlagenbetreiber. Doch der Netzbetreiber ist für die Prüfung verantwortlich, ob das Messkonzept den energierechtlichen Vorgaben entspricht. Die über 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland stellen dem bne zufolge dabei jeweils unterschiedliche Ansprüche an die Messkonzepte, so dass eine bundesweite Skalierung von Produkten nicht möglich ist. Der Verband fordert eine Standardisierung der Anforderungen. Vorschläge dazu hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) vorgelegt.

Zudem sieht der bne eine Benachteiligung von Zusammenschlüssen dezentraler Speicher beim Zugang zum Regelenergiemarkt: Die Prozesse für Präqualifikation und Abruf von Regelenergie berücksichtigen nicht die besonderen Eigenschaften dieser virtuellen Kraftwerke – etwa was die Notwendigkeit redundanter Kommunikationswege betrifft. Der Verband empfiehlt, die Regelenergieprozesse und -anforderungen zu überarbeiten.

Nicht zuletzt spricht sich der bne mit Blick auf die Entflechtung des Energiemarktes dagegen aus, Netzbetreibern den Einsatz von Speichern zu gestatten. Wenn Netzbetreiber Batteriespeicher betreiben, finanzieren Stromkunden über die Netzentgelte Bau und Betrieb der Anlagen, so der Verband. „Dadurch tragen Netzbetreiber kein unternehmerisches Risiko und haben einen nicht vertretbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber marktwirtschaftlichen Anlagenbetreibern“, heißt es im Positionspapier. Letztere müssten ihre Investitionen in Anlagen aus Markerlösen refinanzieren. „Werden Speicher als Netzbetriebsmittel eingesetzt, droht somit eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...