Es ist offiziell: Die Zollbefreiung für bifaziale Module wird aufgehoben

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von pv magazine USA

Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung von Roth Capital hat es sich bewahrheitet: Das Büro des US-Handelsbeauftragten hat seine Position umgekehrt und eine Ausnahme für bifaziale Module aus den Zöllen nach Section 201 aufgehoben. Es ist nicht ganz sicher, wann dies genau geschah, da es kein Datum auf dem Dokument gibt, das auf der Website des Handelsbeauftragten vergraben ist. Zudem gibt es keine offizielle Pressemitteilung. Der US-Handelsbeauftragte reichte die Änderung am Dienstagmorgen im Bundesregister ein, nachdem zuvor die Aufhebung der Freistellung von mehreren Medien gemeldet wurde. Unabhängig davon endet die Herausnahme der bifazialen Module nun am 28. Oktober. Angesichts der langen Vorlaufzeiten für die Modulbestellung bedeutet dies, dass nur wenige bifaziale Module, die sich noch nicht auf Containerschiffen befinden, zollfrei durchkommen dürften.

Die sechseitige Notiz auf der Website des US-Handelsbeauftragten gibt Aufschluss über die Gedanken, die hinter der Entscheidung der Beamten stehen, wobei das Büro feststellte, dass der Herausnahme „wahrscheinlich zu einem signifikanten Anstieg der Importe von bifazialen Solarmodulen führen würde“, und warnte, dass „ein solcher Anstieg unmittelbar bevorsteht“. Der US-Handelsbeauftragte stellt weiter fest, dass „solche Module wahrscheinlich mit im Inland hergestellten mono- und bifazialen solaren kristallinen Photovoltaik-Produkten auf dem US-Markt konkurrieren werden“.

Roth Capital warnte in seiner Analyse vor dem Ende der Zollbefreiung angesichts des derzeitigen Photovoltaik-Booms und des Rückstaus bei Modulimporten. Dieser dürfte allerdings durch die Aufhebung der Befreiung die Importmengen im Jahr 2020 nicht beeinflussen. Einfach ausgedrückt, die Bestellungen sind bereits bis Ende 2020 eingegangen.

Es ist auch eine zweifelhafte Behauptung, dass eine Zollbefreiung für bifaziale Module die US-Produktion bedroht. Der US-Handelsbeauftragte berichtet, dass der Auftragshersteller Auxin Solar einen beträchtlichen Teil seiner Produktionskapazität für bifaziale Produkte einsetzt. Allerdings hat Auxin insgesamt nur 100 bis 120 Megawatt jährliche Produktionskapazität – weniger als ein Prozent der gesamten Nachfrage auf dem US-Markt.

Bei all der Unsicherheit, die die US-Regierung von Donald Trump bezüglich des Handels ausgelöst hat, ist die Reaktion der US-Solarindustrie manchmal einfach frustrierend. Auf Linkedin beschrieb John Williamson, der Gründer und CEO des Ingenieurberatungs- und Softwareunternehmens Kilo Newton, die Aufhebung als „eine Unsinnreaktion auf eine Unsinnbefreiung von einer Unsinnrichtlinie“.

Was die bifaziale Technologie betrifft, so sagt Wood Mackenzie Senior Research Analystin Xiaojing Sun, dass diese Module 2021 wieder wettbewerbsfähig sein werden, selbst mit den Zöllen nach Section 201. Sie bezeichnet die Entschiedung als „temporären Rückschlag“ für die Technologie und stellt fest, dass „langfristig noch Wachstum erwartet wird“.

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