BVES: Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Anlagen soll entfallen

Sitzung Bundesrat 23.11.18

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Die laufende Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) schlug am Dienstag hohe Wellen: Einer neu aufgenommenen Formulierung zufolge sollten Betreiber von Elektrolyseuren künftig für den eingesetzten Strom Netzentgelte bezahlen müssen. Bislang waren Elektrolyseure von Netzentgelten ausgenommen. Diese Befreiung sollte es nach dem NABEG jedoch künftig nur noch dann geben, wenn der erzeugte Wasserstoff genutzt wird, um damit später wieder Strom für das Netz zu erzeugen. Die Regelung war kurz vor dem Beschluss des NABEG im Bundestag noch in das Gesetz aufgenommen worden. Unternehmen und Verbände protestierten gegen die geplante Regelung, und Schleswig-Holstein kündigte Schritte gegen diese Pläne im Bundesrat an.

Wie der Bundesverband Energiespeicher (BVES) am Donnerstag mitteilte, scheint eine Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Anlagen jetzt jedoch vom Tisch zu sein. „Der Aufschrei in Industrie und Stadtwerken aber auch bei Abgeordneten und Bundesländern war laut. Es ist sehr zu begrüßen, dass im Bundesministerium dieser Ruf angekommen ist und die Rechtsänderung wieder umgestoßen werden soll“, sagt Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. „Die Rücknahme der zusammengeschusterten Änderungen im Rahmen des NABEG kann jetzt nur der erste Schritt sein.“ Der BVES fordert die Bundesregierung dazu auf, nun endlich stabile Rahmenbedingungen zu schaffen, die weiteres Wachstum der innovativen Branche ermöglichen. Sie brauche Rechts- und Investitionssicherheit. „Jede Gelegenheit, unklare und überkomplexe Regelungen zu Speichern neu zu fassen und eine rechtssichere Umgebung für die Sektorenkopplung zu schaffen, sollte genutzt werden“, ergänzte Florian Valentin, Sprecher der AG Recht und Regulierung des BVES und Partner der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.

Greenpeace Energy hatte bereits zuvor die Berichte über die Rücknahme der Änderungen im NABEG zu Lasten von Power-to-Gas-Anlagen kommentiert. „Das Wirtschaftsministerium sendet das richtige Signal, wenn es Windgas-Anlagen finanziell weniger belasten will“, sagte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei dem Ökostromanbieter. Allerdings müssten noch mehr Hemmnisse beseitigt werden. „Statt an Einzelmaßnahmen zu flickschustern, sollte die Regierung eine kluge Neuregelung für alle Steuern, Umlagen und Entgelte schaffen, die Elektrolyseure zu zahlen haben.So sollte eine Befreiung von den Stromnebenkosten an die Voraussetzung geknüpft sein, dass diese Anlagen Energiewende-dienlich betrieben werden“, so Keiffenheim weiter. Nach Medienberichten will das Bundeswirtschaftsministerium nun wohl bald einen überarbeiteten Entwurf der Regelung vorlegen.

Flexible Sektorenkopplung gilt als ein zentrales Element, um die Energiewendeziele noch erreichen zu können. Von Schleswig-Holstein liegt für die Bundesratssitzung am Freitag ein Antrag auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses vor. Darin heißt es, „dass der Anwendungsbereich von sogenannten Power-to-Gas-Anlagen, bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität und anderes genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende.“ Daher der der Teil der Novelle, der eine Netzentgeltpflicht vorsehe, „vollständig zu streichen und damit der bisherige Rechtszustand wiederherzustellen“.

Anmerkung: Die Äußerungen von Greenpeace Energy sind nachträglich ergänzt worden.

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