BSI: Voraussetzung für Smart-Meter Rollout noch nicht gegeben
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht keine technische Möglichkeit für den Smart-Meter-Rollout mit Einbaupflicht, da die Bonner Behörde bislang erst ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) zertifiziert habe. Das ist der Kern der ersten Marktanalyse nach dem Messstellenbetriebsgesetz, die das BSI am Donnerstag vorgelegt hat. Diese Marktanalyse soll einen Überblick über den Umsetzungsstand der Voraussetzungen für den Rollout-Start geben. Aktuell befinden sich demnach acht weitere SMGW-Hersteller im Zertifizierungsverfahren. Das BSI äußert sich zuversichtlich, dass bald weitere Zertifizierungen erfolgen würden.
Wie die Behörde mitteilt, wurde am 12. Dezember 2018 das von den Unternehmen Power Plus Communications und Openlimit Signcubes entwickelte SMGW zertifiziert. Der gesetzlich vorgeschriebene Rollout der Smart-Meter-Gateways beginne erst nach der Zertifizierung von drei SMGWs unterschiedlicher Hersteller. Auf Kundenwunsch sei jedoch bereits jetzt der Einbau der ersten zertifizierten Geräte möglich, erste Messstellenbetreiber hätten damit schon im Dezember begonnen.
Als weitere Ergebnisse der Marktanalyse meldet das BSI, dass die für den sicheren Betrieb intelligenter Messsysteme notwendige Infrastruktur, also Smart-Meter-Gateway-Administratoren und Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur, vollständig zur Verfügung stehe. Zurzeit seien 31 Unternehmen, die Dienstleistungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs der intelligenten Messsysteme anbieten, als SMGW-Administratoren beim BSI registriert. Um Privatsphäre und Vertraulichkeit zu wahren, würden die übermittelten Messwerte verschlüsselt und integritätsgesichert. Die dafür notwendigen digitalen Zertifikate würden derzeit von zehn Zertifizierungsdienstleistern angeboten. Zudem hat laut BSI auch die Energiewirtschaft mit der Anpassung ihrer Prozesse sichergestellt, dass Daten aus den intelligenten Messsystemen empfangen und verarbeitet werden können.
Das BSI will die Marktanalyse zukünftig jährlich Ende Januar sowie anlassbezogen aktualisieren. Ein solcher Anlass wäre beispielsweise die Zertifizierung weiterer Hersteller und Dienstleister.
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