Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, die Systemkosten der Energiewende zu reduzieren. Der jetzt in die Ressortabstimmung eingebrachte Entwurf der EEG-Novelle sieht deshalb vor, bei der Photovoltaik künftig verstärkt Freiflächenanlagen auszuschreiben. Bei Dachanlagen – vor allem kleinen Systemen – sollen nach dem Willen des Ministeriums künftig deutlich schlechtere Bedingungen gelten.
Wird die Novelle tatsächlich so Gesetz, liegen die Systemkosten nach Berechnungen von Manfred Fischedick und Sascha Samadi vom Wuppertal Institut 2035 um 0,9 Prozent niedriger als es ohne dies vorgesehenen Eingriffe der Fall wäre. Das entspricht einer Ersparnis von 1,5 Milliarden Euro. In 2045 wären es 1,5 Prozent (2,8 Milliarden Euro). Allerdings hat dies einen Preis: Sie gefährdet das Ziel der Klimaneutralität bis 2045, so die beiden Forscher.
Rückschlag auch für Klimaschutz in Wärme- und Verkehrssektor
Fischedick und Samadi verweisen darauf, dass die installierte Leistung der Freiflächenanlagen bis 2032 von heute rund 40 Gigawatt bis 2032 auf etwa 130 Gigawatt und bis 2040 auf etwa 240 Gigawatt zunehmen muss, um den erwarteten Rückgang bei den Dachanlagen zu kompensieren. Die Forscher fürchten, dass es aufgrund der Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft sowie fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz schwierig werden dürfte, diesen Zubau zu erreichen. Dazu trägt auch bei, dass der im Entwurf des Netzpakets enthaltener Redispatch-Vorbehalt die Investitionsbedingungen für Solarparks vielerorts stark verschlechtert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ihren Netzpaket-Entwurf jetzt ebenfalls in die Ressortabstimmung gegeben.
Die Experten des Wuppertal Institut verweisen zudem darauf, dass der zu erwartende Rückgang bei den privaten Dachanlagen auch die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr ausbremsen werde. Denn selbst erzeugter, günstiger Solarstrom machen Wärmepumpen und Elektroautos wirtschaftlicher. „Wird der Ausbau von Gebäude-Solaranlagen geschwächt, dürfte darunter auch die für erfolgreichen Klimaschutz zentrale aber in den letzten Jahren ohnehin schon zu langsame Elektrifizierung des Verkehrs und der Raumwärme leiden – und zu einem höheren Bedarf an fossilen Energieträgern in den Sektoren Verkehr und Gebäude führen“, schreiben Fischedick und Samadi.
Mehr Zeit für Einstieg in Direktvermarktung
Die beiden Forscher raten deshalb dazu, die Rahmenbedingungen für Dachanlagen behutsamer anzupassen. So wäre es etwa sinnvoll, den Übergang zur verpflichtenden Direktvermarktung für Anlagen bis 25 Kilowatt erst für später errichtete Anlagen, etwa ab 2030, greifen zu lassen. „Die Zeit bis dahin könnte von Politik und Energiewirtschaft genutzt werden, um die technischen, regulatorischen und institutionellen Bedingungen soweit zu verbessern, damit eine Direktvermarktung des Stroms aus kleinen Solaranlagen realistisch umsetzbar wird“, schreiben sie. Diese Bedingungen sind noch längst nicht gegeben: Angesichts der hohen Kosten für die Vermarktung der geringen Strommengen aus kleinen Anlagen sowie des schleppenden Smart-Meter-Rollouts ist die Direktvermarktung auf absehbare Zeit nicht wirtschaftlich umsetzbar.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigten Stärkung der Direktvermarktung sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, so Fischedick und Samadi. „Mit der Einführung einer mehrjährigen Übergangsfrist für die verpflichtende Direktvermarktung könnte dies erreicht werden.“ Zudem ließe sich auf diese Weise vor dem endgültigen Inkrafttreten einer Direktvermarktungspflicht noch prüfen, ob auf Dauer tatsächlich ein deutlich höherer Zubau von Freiflächen-Solaranlagen realisierbar und mit ausreichender gesellschaftlicher Akzeptanz verbunden wäre.
BSW-Solar hofft auf Nachbesserungen in Bundeskabinett und Bundestag
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. „Die geplante Energierechtsnovelle fesselt Deutschland an teure fossile Versorgungsstrukturen und Energieimporte – in einer Zeit, in der uns diese immer teurer zu stehen kommen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Novelle erschwere massiv und millionenfach Privathaushalten und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom vom eigenen Dach. „Unzähligen heimischen Unternehmen und Handwerksbetrieben wird damit die Kundschaft und Geschäftsgrundlage entzogen. Er setzt darauf, dass die Gesetzesentwürfe in den nächsten Wochen vom Bundeskabinett und Bundestag nachgebessert werden.
Der BSW-Solar verweist auf eine von ihm Ende März durchgeführte YouGov-Repräsentativbefragung unter 2.248 Wahlberechtigten, die zeigt, dass nur neun Prozent der Bundesbürger die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gutheißt, die Solarförderung zu kürzen.
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