Rheinland-Pfalz: Entwurf sieht Freigabe für Photovoltaik-Projekte mit 50 Megawatt pro Jahr vor

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Rheinland-Pfalz will von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch machen und zusätzliche Flächen für Photovoltaik-Anlagen freigeben. pv magazine liegt nun der Verordnungsentwurf aus dem Mainzer Umweltministerium vor, wonach in den Ausschreibungen Anlagen mit maximal 50 Megawatt jährlich auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten genehmigt werden dürfen. Die Verordnung soll auf drei Jahre begrenzt werden – also bis Ende 2021 gelten, wie eine Sprecherin des Landesministerium für Umwelt und Energie auf Anfrage bestätigte. Derzeit befinde sich der Entwurf jedoch noch in der Anhörung. „Nach Abschluss des Verfahrens soll die Verordnung zeitnah in Kraft treten“, so die Sprecherin weiter.

„Die Flächenpotenziale für größere, leistungsstarke und damit besonders wettbewerbsfähige, kostengünstige Freiflächenanlagen in Rheinland-Pfalz sind begrenzt.“ Mit der Verordnung erwarte man eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für Photovoltaik-Projekte im Land. Das Ministerium geht durch die zeitliche und leistungsmäßige Begrenzung davon aus, dass die Beanspruchung der freigegeben Grünlandflächen durch Photovoltaik-Nutzung „überschaubar“ sei. „Wir gehen konservativ von einer Flächennutzung von zwei Hektar je Megawatt aus, also maximal 100 Hektar. Dies entspricht einer Inanspruchnahme von jährlich maximal 0,04 Prozent beziehungsweise während der Gültigkeitsdauer der Verordnung von drei Jahren 0,12 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz“, so die Sprecherin weiter. Zugleich sei in der Verordnung auch eine Überprüfung verankert. „Wir werden die Auswirkungen der Verordnung auf die Natur, die Agrarstruktur und die Energiewirtschaft jährlich überprüfen“, so die Sprecherin. Die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) hatte sich in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf gegen die Freigabe von ertragsarmem Grünland aus, da diese Flächen für die Natur und Umwelt von immenser Bedeutung seien.

Auf die Frage, warum sich Rheinland-Pfalz erst jetzt dazu entschlossen hat, von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch zu machen, erklärte sie: „Aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels, die uns gerade in diesem Jahr dramatisch vor Augen geführt wurden, müssen wir die Energiewende und damit auch den Photovoltaik-Ausbau weiterhin konsequent umsetzen, wie das auch andere Bunderländer tun. Gerade die klimafreundlichen erneuerbaren Energien tragen dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten.“ Das Ministerium verwies darauf, dass die Durchschnittstemperatur in Rheinland-Pfalz sei Ende des 19. Jahrhunderts um 1,5 Grad angestiegen sei – dies sei im deutschen Vergleich überdurchschnittlich stark. Zudem seien mehr als 73 Prozent der Bäume im Bundesland durch Folgen der Treibhausgasemissionen bereits erkrankt – Tendenz steigend. „Um unser Klimaschutzziel – ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz bis 2050 – zu erreichen, müssen wir die Energiewende weiterhin konsequent umsetzen“, heißt es von dem Grün-regierten Ministerium weiter.

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