Altmaier erzielt Einigung mit Brüssel wegen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch aus KWK-Anlagen

Foto: Von Jörg Zägel - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14898651

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich in Berlin mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager getroffen. Es sei dabei um verschiedene aktuelle wettbewerbspolitische und -rechtliche Themen gegangen, teilte sein Ministerium am Dienstag mit. Eine Grundsatzeinigung sei dabei in der Frage der EEG-Eigenversorgung für Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen erzielt worden, die rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll.

Demnach sind für KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter einem Megawatt und über zehn Megawatt auch künftig 40 Prozent EEG-Umlage zu zahlen. Dieser Satz gelte auch für neue KWK-Anlagen in stromintensiven Industrien sowie für solche, die weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei höherer Auslastung der KWK-Anlagen steige die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent EEG-Umlage, wie es aus dem Ministerium weiter heißt. Für KWK-Anlagen, die zwischen August 2014 und Ende 2017 erreicht wurden, werde es eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 und 2020 geben. Nähere Einzelheiten zur geplanten Neuregelung gab das Bundeswirtschaftsministerium zunächst nicht bekannt.

Eine abschließende Prüfung und die Entscheidung durch die EU-Kommission stehen noch aus. Für das Bundeswirtschaftsministerium steht eine zügige Klärung im Fokus, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhalten. Im Dezember 2017 hatten Brüssel und Berlin noch keine Einigung erzielen können und somit galt zunächst die Zahlung von 100 Prozent EEG-Umlage für die Eigenversorgung aus KWK-Neuanlagen. Mit der rückwirkenden Einigung soll nun die Ermäßigung auf 40 Prozent weiter bestehen. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 6,792 Cent pro Kilowattstunde.

Die Änderung des KWK-Gesetzes ist auch im Referententwurf enthalten, den das Bundeswirtschaftsministerium Ende April erstellt hat. Darin sind auch einige Änderungen beim EEG vorgesehen. Er wird voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Nicht dort enthalten sind die versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit je zwei Gigawatt für 2019 und 2020.

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