USA: Batterien, Wechselrichter und Solarzellen nicht von Section 301-Zöllen betroffen

Teilen

Bei Präsident Donald Trump kann sich die Erneuerbaren-Branche in den USA nie sicher sein, welche Schläge noch kommen. Einige der Entscheidungen der US-Regierung zur Unterstützung von Kohle und Kernkraft können am Rande etwas mit Erneuerbaren zu tun haben, doch die Handelsaktivitäten mit Importzöllen für Solarzellen und -module sowie auf Stahl und Aluminium tangieren die Branche mehr.

Am Dienstag hat das Büro des US-Handelsbeauftragten eine Liste von mehr als 1000 aus China importierten Produkten veröffentlicht, für die Importzölle oder andere Einfuhrsanktionen unter dem Verfahren Section 301 nach dem US-Handelsrecht von 1974 verhängt werden könnten.

Zur großen Erleichterung der Photovoltaik-Wechselrichterhersteller waren Wechselrichter nicht auf der Liste, ebenso wenig Solarzellen und -module. Und dies trotz einer substanziellen Bezeugung Solarworlds zum mutmaßlichen Diebstahl seiner PERC-Technologie durch Agenten der chinesischen Volksbefreiungsarmee, für die diese 2014 von einem Gericht angeklagt wurden.

Als Artikel 85065000 sind „Lithium-Primärzellen und Primärbatterien“ aufgeführt. Handelsexperte John Smirnow bestätige jedoch pv magazine, dass wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterien, wie sie in Elektrofahrzeugen oder als Speichersysteme für Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden, davon ausgenommen sind.

Den Originalartikel finden Sie auf www.pv-magazine-usa.com

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Elektroauto, Ladevorgang, Wallbox. HTW Berlin
Studie: Haushalte mit Photovoltaik, Batteriespeicher und Elektroauto erreichen im Mittel 73 Prozent Autarkie
28 April 2025 Die HTW Berlin hat in einer Studie mit Unterstützung durch Fronius 730 Haushalte untersucht. Diese konnten durch solares Laden ihren jährlichen Stromb...