Mit der Änderung der elektrotechnischen Norm VDE 0100-551 dürfen Verbraucher die Kleinmodule nun unter bestimmten technischen Voraussetzungen offiziell direkt an den Haushaltsstromkreis anschließen. Der Normentwurf soll im Laufe des Jahres in Kraft treten – eine Formalität, da er in seiner jetzigen Form bereits beschlossen ist. „Die neue Norm holt die Verbraucher endlich aus der Grauzone: Schließt der Besitzer sein Stecker-Solar-Gerät normgerecht an seinen Endstromkreis an, kann er sich jetzt sicher sein, nichts falsch zu machen“, sagt Bettina Hennig von der Berliner Kanzlei von Bredow Valentin Herz. Probleme könnte dann höchstens der Produktanbieter bekommen, wenn das von ihm ausgelieferte Gerät den technischen Standards nicht genügt.
In der Norm steht zwar, dass die Kleinmodule mit einer „speziellen Energiesteckvorrichtung“ an den Endstromkreislauf angeschlossen werden müssen. „Trotzdem sind gesetzlich andere Anschlussmöglichkeiten nicht ausgeschlossen“, sagt Hennig. Aus der Einhaltung einer Norm ergebe sich nur „die Vermutung, dass der Betrieb der Anlage technisch korrekt ist“. Da der Schukostecker als letzter großer offener Punkt nicht in der Norm stehe, bleibe er wie bisher in der rechtlichen Grauzone – „er ist aber wie gesagt dadurch nicht direkt verboten“, betont Hennig. In der Marktübersicht gibt es entsprechend alle Stecker-Solar-Geräte auch mit Schukostecker.
pv magazine Produktübersicht Stecker-Solar-Modulen
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Trotzdem sind sich in dieser Frage selbst die Anbieter uneins. So sieht es Paul Wieland von Carpediem Energy kritisch, dass den Menschen im Hinblick auf die Schukostecker und eine vermeintlich erleichternde Produktnorm Hoffnung gemacht werde. „Neben der ungeklärten missbräuchlichen Verwendung von Vielfachsteckdosen zur Einspeisung in das Hausstromnetz war die starke Lobbyarbeit unter anderem des Elektrohandwerks ein Hauptgrund, weshalb nun neben dem festverdrahteten Anschluss nur über spezielle Steckvorrichtungen eingespeist werden darf“, sagt Wieland. Für die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) bewegen sich die Schukostecker hingegen nicht einmal in einer rechtlichen Grauzone, solange der Hersteller die Sicherheit garantiert und damit auch die rechtliche Haftung übernimmt. Der Verband hat diesbezüglich einen Sicherheitsstandard veröffentlicht, wonach die Anbieter zum Beispiel am Schukostecker den Hinweis anbringen müssen: „Immer in eine fest installierte Steckdose anschließen! Niemals in Mehrfachsteckdosen anschließen!“ Alle Anbieter halten nach eigenen Angaben den DGS-Standard ein, einer wartet dabei jedoch noch auf die Lieferung der geforderten Warnhinweise.
Auch Thomas Seltmann von der Verbraucherzentrale NRW weist mit Blick auf die Schukostecker darauf hin, dass Normen nicht immer rechtsverbindlich sind. Kosten und Aufwand für spezielle Einspeisesteckdosen würden einer unkomplizierten Plugand-play-Lösung zuwiderlaufen. Die Verbraucherzentrale NRW rät allerdings dazu, nur anschlussfertige Geräte zu kaufen und nicht etwa selbst einen Schukostecker anzuschrauben. Damit würden die Hersteller die Verantwortung für wichtige, sicherheitsrelevante Schritte auf den Endkunden verlagern, heißt es von Verbraucherschützern.
Sinn und Unsinn der Meldepflichten
Umstritten sind indes auch die Anmeldepflichten für Stecker-Solar-Geräte. „Nach der Stromnetzanschlussverordnung müssen die Verbraucher das Solar-Stecker-Gerät auf dem Balkon beim Netzbetreiber anmelden“, sagt Rechtsanwältin Hennig. „Meldet der Verbraucher das Gerät nicht beim Netzbetreiber an, kann dieser nicht einfach den Netzanschluss sperren. Er müsste dafür erst nachweisen, dass sich durch das Gerät Sicherheitsrisiken oder schädliche Ereignisse ergeben.“ Eine schädliche Wirkung auf das Stromnetz hätten aber bereits einige Gutachten widerlegt. Im März 2016 hat außerdem eine Betreiberin in einem Verfahren vor der Bundesnetzagentur die Feststellung des zuständigen Netzbetreibers erwirkt, wonach sich ihre 150-Watt-Anlage nicht problematisch auf das Netz auswirkt. Nicht ganz klar ist, ob Stecker-Solar-Geräte wie die größeren Photovoltaikanlagen vom Dach bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen. Die entsprechende Marktstammdatenregisterverordnung sieht Ausnahmen vor, etwa für Geräte, die nicht ins Netz einspeisen. „Ob Steckermodule darunterfallen, ist noch nicht restlos geklärt“, sagt Anwältin Hennig.
Verbraucherschützer Seltmann rät dazu, vor der Montage den Mietvertrag zu prüfen und den Vermieter zu fragen. Ob dieser die Montage verbieten darf, sei juristisch allerdings noch nicht behandelt. „Bei Satellitenschüsseln gab es entsprechende Verfahren, die Gerichte urteilten dabei gegen das Verbot durch den Vermieter“, sagt Seltmann.
„Kosten und Aufwand für spezielle Einspeisesteckdosen würden einer unkomplizierten Plugand-play-Lösung zuwiderlaufen. Die Verbraucherzentrale NRW rät allerdings dazu, nur anschlussfertige Geräte zu kaufen und nicht etwa selbst einen Schukostecker anzuschrauben. Damit würden die Hersteller die Verantwortung für wichtige, sicherheitsrelevante Schritte auf den Endkunden verlagern, heißt es von Verbraucherschützern. “
Die Kosten einer nomrgerechten Einspeisesteckdose betragen 15,- EUR plus Installation. Angesichts der teilweise sehr teuren Angebote sind das „Peanuts“.
Ist ein Nutzer einer Stecker-Solar-Anlage nicht imstande, einen Schuko-Stecker an die Anschlussleitung zu montieren, so würde ich ihm generell raten, einen fachkundigen Menschen zu Rate zu ziehen! Denn er ist dann vermutlich auch nicht in der Lage, die Eignung seiner Einspeiseleitung zu beurteilen oder die Reduzierung der Leitungssicherung durchzuführen.
Muss ich den Artikel so verstehen, dass immer noch nicht eindeutig geklärt ist, ob der Anschluss der Balkonanlage an eine normale festmontierte Steckdose – falls eine solche im Balkon vorhanden – erlaubt ist? Oder muss eine spezielle Einspeisesteckdose montiert werden? Wenn dafür ein Elektriker kommen muss, kann das recht teuer werden!
Mit der neugefaßten Installationsnorm VDE100-551 ist das eindeutig geklärt.
Kurzgefasst: entweder festverdrahtet ans Hausnetz anschliessen oder über eine Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0628. Anschluss über Schuko-Stecker (Typ F) ist nicht erlaubt.
Danke Paul.
Endlich eine konkrete Antwort auf meine Frage!
Überlastungen des Wohnungsnetzes bei einigen hundert Watt sind sicher kein ernstes Thema.
Aber ich habe vor langer Zeit in der Berufschule gelernt, dass Spannungen ab 65V (50V) und Ströme ab 25 mA (50 mA) mit Vorsicht zu behandeln sind.
Die freiliegenden Steckerstifte können also bei Sonne nicht beide gleichzeitig berührt werden?
Und wenn ich den Sicherungsautomaten ausschalte um Spannungsfreiheit zu erreichen, denkt der Laie an die fünf Sicherheitsregeln?
Ich VERMUTE, dass der (verpflichtend integrierte) Netz- und Anlagenschutz zunächst prüft, ob am Stecker des Balkonmoduls die 230 V Netzspannung anliegen, bevor die Einspeisung aus dem Balkonmodul beginnt.
Wenn er also in der Luft hängt oder die Sicherung fällt, liegt keine Spannung am Stecker an. Demnach ist auch kein mobiler Einsatz bzw. Aufbau eines Inselnetzes möglich. Dafür gibt es dann wieder andere Produkte.
Du könntest dir den Stecker auch bei voller Sonne in die Nase stecken. Die Modulwechselrichter müssen erst erkennen dass Netzstrom anliegt, bevor sie Strom durch das Kabel einspeisen. So ist ein elektrischer Schlag zu jeder zeit ausgeschlossen.
Hallo Ivan,
Du scheinst Dich ja auszukennen.
Kannst Du meine Frage von oben beantworten, ob eine spezielle Einspeisesteckdose erforderlich ist oder nicht?
Die empfehlung ist weiterhin das ganze direkt zu verdrahten, eine kleine Anlage mit einem Schukostecker in eine Vorhandene korrekt installierte Wandsteckdose stellt kein Problem dar, wird aber aus gründen der Zweck gebundenen und der regelungen nicht gern gesehen bzw steht im gegensatz zur VDE, da ein Schuko stecker nicht rückwärts betrieben werden darf. Da allerdings nachgewiesen wurde das eine sofortige abschaltung erfolgt sobald die Netzspannnung ausfällt darf man das. Denn ist es doch völlig egal ob der Strom nun rein oder raus läuft solang Schutzmasnahmen ergriffen wurden.
Meine empfehlung ist auch immer ein seperater Kreis für die PV anlage da nie auszuschließen ist das mal ein fehlerhafter Wechselrichter eben doch Spannung an den Stecker abgiebt.
Wo ist da das Problem einfach an den Verteilerkasten zu gehen? bzw ein Kreis zu legen im Eigenheim. Kostet nicht die welt und hält auch mehr aus um zukünftig mehr kWh zu installieren. Du siehst es gibt keine klare Antwort hierzu.
Nur entweder Grauzone oder gescheit,.. Die Grauzone ist und bleibt der schukostecker. Das tauschen einer steckdose kostet auch nicht die welt https://greenakku.de/Zubehoer/PV-Zubehoer/selfPV-Zubehoer/Anschluss-Set-10-Meter-Wieland-RST20-Buchse-inkl-Wieland-Einspeisesteckdose::1560.html damit währe man aber auf der sicheren Seite.
Eine Frage, die mir Google noch nicht beantworten konnte:
Wenn die Steckdose meines Kühlschranks an L1 hängt, die von Standy-Verbrauchern (Fernseher etc.) an L2 und die des Balkonmoduls an L3 (und keine weiteren Verbraucher an der dritten Phase): Speist das Balkonmodul dann die ganze Leistung ins Netz (ungezählt, da Rücklaufsperre) und der Verbrauch der angeschlossenen Geräte wird munter weiter gezählt?
Ich gehe ja nicht davon aus, dass ich als „normaler Mieter“ einen saldierenden Zähler habe!?
Muss ich also zuerst heraus finden, auf welcher Phase welche Steckdose hängt und ggf. umverdrahten (lassen)?
Einen saldierenden Zähler haben wir alle nicht. Dann könnten wir mit einer schönen PV im Sommer einspeisen und im Winter Strom beziehen und wenn es gut klappt, steht der Zähler auf Null.
Was man braucht ist ein Vierquadrantenzähler. Die Kosten halten sich in Grenzen, wen man das Teil einfach tauschen kann. Kann man natürlich nicht.
Also: Alle Motoren mit Drehstrom abschalten. Erste Sicherung am Zähler raus. Dann weiß man was auf L1 läuft. Dann L2 und L3. Aufschrweiben und überlegen. Dann kann man optimieren.
„Immer in eine fest installierte Steckdose anschließen! Niemals in Mehrfachsteckdosen anschließen!“ Aha.
Was ist, wenn jemand ein Verlängerungskabel verwendet? 1 Stecker vorn, 1 Steckdose hinten.
Fest installierte Steckdose ist das keine.
Mehrfachsteckdose ist das auch keine.
Ist eine Mehrfachsteckdose, die man an die Wand schraubt, und bei der man alle Steckdosen bis auf eine mit Tesaband abklebt, eine „fest installierte Steckdose“?
Wenn der Amtsschimmel schon wiehert, dann sollte bitte hinten etwas eindeutiges rauskommen, und nicht Dünnpfiff, den sich jeder zurecht rühren kann wie er will.
Ich verkaufe Plug&Play-Anlagen vor allem in der Schweiz. Hier sind Stecker erlaubt. (T12 statt Schuko). Wie in anderen Artikeln hier steht, entsprechen Schukostecker ev. nicht der Norm führen aber nicht zu einem Verbot. Wenn man in CH per Stecker einspeisen kann und zB ein 1000W Heizlüfter per Stecker betreiben darf, dann wird es schwierig zu erklären warum ab und an ein paar hundert W PV-Leistung nicht OK sein sollen.
Kabel: Überlegt selber, es ist eure Sicherheit!
Ein Verlängerungskabel ist ev dem Wetter mehr ausgesetzt usw. … Ob verboten oder nicht. Da würde ich abraten. Also für Ausseneinsatz geeignete Kabel und Verbindungen (UV-Resisten) zu verwenden sollte
das Mindeste sein.
Zähler: Nach meinem Wissen (ich habe EWs gefragt) sind alles oder fast alle Zähler saldierend. 4-Quadranten-Zähler können auch die Einspeisung einzeln erfassen. Die alten Ferraris-Drehscheibenzähler sind alle saldierend. Sie haben ja nur eine Scheibe und nicht 3 😉 ! Nur die Rücklaufsperre fehlt teilweise.
Sicherheit: Modulwechselrichter sind sehr sicher. Wie die grossen Wechselrichter auch. Ohne Netz kein Strom. Die meisten dürften mit IP68 (wasserdicht) sehr viel sicherer sein, als alles was sonst im Haus und Garten mit Strom zu tun hat.
Hoffe geholfen zu haben.
Also von meinem Kücheninstallateur weis ich das übliche 3er Verteiler für bis zu 2000 Watt augelegt sind. Darum auch nicht Backofen und Micro so einfach an eine Verteilerdose anschließen und gleichzeitig mit dem 3000 Watt Wasserkocher laufen lassen. 😉
Also 3er Dose am Gartenhaus, 1000Watt Solar und 2500 Watt Rasenmäher und Elektrogrill könnten auch schomal die 3er Dose grillen.
Wer bei Google „verteilerdose geschmolzen“ eingibt und auf Bilder klickt bekommt sicherlich eine bildhafte Vorstellung.
Und nein, wenn man sein 250 Watt Solarmodul mal kurz an der 3er Dose betreibt, explodiert nicht der Sicherungskasten. 😉
Das war im März „Anschluss von Balkonmodulen ist grundsätzlich erlaubt.Seit ein paar Monaten ist der Normentwurf VDE 0100-551 beschlossene Sache, das Inkrafttreten nur noch eine Formalität.“
WAS IST DARAUS GEWORDEN ? also „Fomalität“ erledigt, oder hängen wir Verbraucher immer noch in der Luft ?
Hallo ich habe zwei Fragen :
Darf ich auch mehrere Mini-PV Anlagen betreiben ? z.B. 2 Anlagen.
Darf ich ,wenn ich eine reguläre Grossanlage bei mir 1500 Wp (angemeldet) zusätzlich eine Mini-PV Anlage betreiben.
Bitte um eine kurze Anwort.