Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland muss vervielfacht werden. „Die neue Bundesregierung muss für eine Marktbelebung den EEG-Rahmen neu setzen“, fordert daher Carsten Tschamber, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg. Die Vereinigung hat einen Zehn-Punkte-Plan mit Forderungen erarbeitet, die die Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland wieder spürbar beleben sollen. So müsse etwa der jährliche Zielkorridor für den Photovoltaik-Zubau von 2,5 auf 10,0 Gigawatt vervierfacht werden. Das Auslaufen der Solarförderung beim Erreichen einer kumulierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt sollte aus dem EEG gestrichen werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage und die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen, die beseitigt werden müssten. Auch sollte die Ausschreibungsmenge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf drei Gigawatt jährlich angehoben werden. Das Solar Cluster Baden-Württemberg plädiert auch für eine Anschlusslösung für Photovoltaik-Anlagen, die ab 2021 aus dem EEG fallen. Damit solle vermieden werden, dass dann große Mengen Photovoltaik-Leistung vom Netz gingen. Darüber hinzu sei eine Vereinfachung der EEG-Regeln notwendig sowie eine Ausweitung der Mieterstromförderung auf Quartierslösungen. Zudem sollten die Netzentgelte fair ausgestaltet und eine CO2-Abgabe von mindestens 30 Euro pro Tonne mit sukzessiver Erhöhung bis 2040 eingeführt werden.
Ebenso wichtig wie die verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien sind dem Solar Cluster zufolge ein zügiger Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger. Ein CO2-Abgabe würde dabei helfen, die Wettbewerbsnachteile der Photovoltaik gegenüber den fossilen Energieträgern zu verringern. Zusätzlich sollten die ältesten Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Angesichts des enormen Stromexportüberschusses sei dies problemlos nötig. Auch der Strompreis würde durch die Maßnahmen nicht arg steigen. Nach Berechnungen des Solar Clusters erhöht jedes zusätzliche Gigawatt Photovoltaik die EEG-Umlage nur noch um weniger als 0,013 Cent pro Kilowattstunde.
Die zehn Forderungen des Solar Clusters Baden-Württemberg im Überblick:
1. Streichung des 52-Gigawatt-Deckels
2. Erhöhung des jährlichen Zubaukorridors für Dachanlagen auf 7 Gigawatt (GW)
3. Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch
4. Keine Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen
5. Ausweitung der Ausschreibungsmenge bei PV-Freiflächenanlagen auf 3 GW pro Jahr
6. Eine Anschlusslösung für Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, um zu vermeiden, dass ab 2021 größere Mengen Photovoltaik-Leistung vom Netz genommen werden
7. Vereinfachung der Regeln innerhalb des EEG und des gesamten Energierechts, um schneller Photovoltaik- und andere EE-Projekte umsetzen zu können
8. Mieterstromförderung auf gewerbliche Immobilien ausdehnen und Quartierslösungen ermöglichen
9. Faire und verursachergerechte Netzentgelte
10. Einführung einer CO2-Abgabe in Höhe von mindestens 30 Euro pro Tonne CO2 nebst
Fahrplan zur Steigerung auf 80 bis 100 Euro pro Tonne CO2 bis 2040
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Das ist eine richtige Fordung. Nur so können wir den Weg für 100% erneubare Energie schnell erreichen.
Die Kohleverstromung muss zu Gunsten der CO2 Verscmutzung so schnell als möglich beendet werden
Die Photovoltaik (PV) ist neben anderen regenativen Energien (r. E.) die beste Variante die es momentan vor Ort gibt. Kein anderer r. E. werden genau da produziert wo es verbraucht wird. Leitungsverluste so wie es von Kraftwerken oder Windkraftanlagen von Norden nach Mitte Deutschland bzw. Süddeutschland gibt es nicht. Strom muss erneuerbar produziert werden. Selbstverständlich nicht nur PV aber PV muss deutlich gesteigert werden. Eine Vervierfachung ist das absolute Minimum. Anzustreben wäre eine Verzehnfachung!
Zu 2*. PV-Vergütungserhöhung direkt wenn Zielmenge unterschritten wird.
Zu 5** Freiflächenanlagen unter 1 MW müssen Vergütungen oder Marktprämien für Direktvermarktung ohne Börse erhalten.
Vieles mehr ist nötig!
– Insbesondere sollten auch Netzbetreibergebühren für PV-Netzstrom verboten werden, der meist nur dem (vereinfachten) Netzbetrieb nützt und im Vergleich mit den erzeugten Solar-KWh so gering ausfällt, dass er, wenn berechtigt, einfach mit der Jahresrechnung auszugleichen ist.
Bei Hausanlagen unter 10 kWp sollte er als Bagatellgröße unberechnet bleiben.
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