Sicher getrieben durch das Inkrafttreten des EEG 2017 war der Photovoltaik-Zubau im Dezember auf unerwartete 450 Megawatt gestiegen. Im Januar hat sich das Ganze wieder auf Normalmaß zusammengeschrumpft. Nach Angaben der Bundesnetzagentur vom Dienstag sind für den ersten Monat Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 117,271 Megawatt neu gemeldet worden. Von diesem Zubauwert entfielen gerade einmal 3,437 Megawatt auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus dem Anlagenregister.
Bei der Analyse der Zahlen zeigt sich, dass gerade im Dezember noch viele Freiflächenanlagen auf baulichen Anlagen im Megawatt-Bereich installiert wurden. Diese müssen sich seit diesem Jahr an den Photovoltaik-Ausschreibungen beteiligen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Im Verzeichnis der Bundesnetzagentur vom Januar sind für dieses Segment noch etwa 20 Photovoltaik-Anlagen verzeichnet mit knapp 60 Megawatt Leistung – also knapp die Hälfte des gemeldeten Zubaus. Alle diese Anlagen sind nach ihrer Meldung bei der Bonner Behörde noch in den letzten Dezembertagen in Betrieb genommen worden. Insgesamt gab es bei den kleineren Anlagen, die dem Januar zugerechnet worden 446 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 75,3 Megawatt, die aber schon im Dezember ans Netz gingen.
Wenn man sich nun anschaut, wie viele von den 3.166 gemeldeten Photovoltaik-Anlagen mit 113,83 Megawatt wirklich im Januar in Betrieb genommen worden sind, bleiben noch 1.977 Systeme mit gerade einmal knapp 27,42 Megawatt übrig. Es steht zu vermuten, dass einige Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die eigentlich schon im Januar fertiggestellt waren, die Meldung bei der Bundesnetzagentur verzögert haben. Lange Zeit sah es danach aus, dass es zum 1. Februar eine leichte Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisetarife um 1,5 Prozent geben würde. Diese Anhebung fiel aber angesichts des unerwartet hohen Photovoltaik-Zubaus im Dezember dann doch aus. Dieser trieb die neu installierte Leistung für das vergangene Jahr noch auf rund 1525 Megawatt.
Im Anlagenregister, in dem die Photovoltaik-Freiflächenprojekte verzeichnet sind, weist für den Januar fünf Einträge auf. Zwei Solarparks mit den insgesamt 3,437 Megawatt sind demnach in Betrieb genommen worden. Die anderen drei Einträge beziehen sich auf drei Freiflächenanlagen, die nun eine Genehmigung erhalten hätten und Ende April oder Anfang Mai ans Netz gehen sollen. Am 6. Mai läuft die Errichtungsfrist für Freiflächenanlagen aus der ersten Photovoltaik-Ausschreibung aus dem April 2015 ab. Wenn die erfolgreichen Bieter bis dahin nicht die Anlage installiert und die Förderberechtigung beantragt haben, verfällt ihr Zuschlag. Bei diesen drei Anlagen handelt es sich um drei Projekte, die im April 2015 erfolgreich waren. Nach dem aktuell veröffentlichten Anlagenregister müssten 17 der 25 bezuschlagten Solarparks aus dieser Runde mittlerweile in Betrieb sein.
Seit diesem Jahr müssen sich alle Photovoltaik-Dachanlagen und Solarparks ab einer Leistung von 750 Kilowatt Leistung an den Ausschreibungen beteiligen. Die Einspeisevergütung für Dachanlagen liegt im März bei Anlagen bis zehn Kilowatt bei 12,30 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt bei 11,96 Cent pro Kilowattstunde und bis 100 Kilowatt bei 10,69 Cent pro Kilowattstunde. Diese Tarife hatte die Bundesregierung mit Einführung des EEG 2017 minimal nach unten korrigiert. Seit September 2015 hat es allerdings keine Degression der Einspeisevergütung mehr gegeben, da der kumulierte Zubau den politischen Korridor von 2500 Megawatt Photovoltaik-Zubau jährlich teilweise deutlich unterschritten hat. Die Erlösobergrenze in der Direktvermarktung, die für Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, bewegt sich aktuell je Größe zwischen 8,91 und 12,70 Cent pro Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.