EU-Gericht weist Klage von Energieversorgern gegen Subventionen für AKW Hinkley Point ab

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich gegen die geplante Förderung für das noch zu bauende britische AKW Hinkley Point C als nicht zulässig abgewiesen. Greenpeace Energy prüft nun, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen. Der Rechtsstreit habe grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend weiterer AKW-Projekte in europäischen Ländern dienen kann. „In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Das Gericht habe die Tragweite der Entscheidung nicht erkannt.

Die zehn klagenden Energie-Unternehmen befürchten Einbußen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen könne. Eine Studie aus dem vergangenen Jahr belege, dass das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar beeinflusse, andere Energieanbieter sowie Betreiber von Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteilige und sogar Verbraucher in Deutschland stärker belaste. Nach der Analyse von Energie Brainpool dürften sich die Sunventionen für das AKW in Großbritannien auf 108 Milliarden Euro summieren. Dazu komme für den französischen Betreiberkonzern EDF noch ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger Milliardenhöhe vom britischen Staat. 2014 hatte die EU-Kommission bereits die Beihilfen genehmigt.

Gegen diese Genehmigung reichten Greenpeace Energy, die Oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG die Klage ein. Das Subventionspaket sei mittlerweile von der britischen Regierung überarbeitet worden. EDF habe am Mittwoch den neuen Beihilfebedingungen zugestimmt. „Durch unsere Klage – und die damit verbundene Aufmerksamkeit – haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern“, sagt Sönke Tangermann weiter. „Dies ist ein Teilerfolg.“

Greenpeace Energy wolle sich ungeachtet des heutigen Urteils weiter mit aller Kraft gegen den Neubau in Großbritanien engagieren, zumal weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn ebenfalls den Bau von Atomreaktoren planten. Diese vier Staaten hatten Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen, um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu verteidigen, hieß es bei Greenpeace Energy weiter. (Sandra Enkhardt)

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