Der US-Siliziumhersteller Hemlock Semiconductor will nun offenbar 793 Millionen US-Dollar an Schadenersatz von der Solarworld-Tochter Deutsche Solar haben. Im laufenden Rechtsstreit in den USA steht ein Urteil kurz bevor. Vor zwei Wochen hatte das zuständige Gericht, Michigan Eastern District Court, ein Memorandum veröffentlicht, wonach kein Juryverfahren in dem Fall notwendig sei, da die Beweislage in dem Fall eindeutig sei. Bis zum 22. Juli sollte demnach Hemlock seine endgültigen Forderungen gegen die Solarworld-Tochter Deutsche Solar wegen des Bruchs eines 2005 geschlossenen Liefervertrags ermitteln. Nach Berichten des „Handelsblatts“ und der Nachrichtenagentur „Reuters“ soll das US-Unternehmen nun 793 Millionen US-Dollar von der Solarworld-Tochter fordern. Auf die ursprüngliche Summe von 585 Millionen US-Dollar habe Hemlock noch eine jährliche Verzinsung von zwölf Prozent aufgeschlagen, wie die Medien aus der Erklärung des Gerichts entnommen haben wollen. Diese war für pv magazine zunächst nicht einsehbar.
Mitte Juli hatte das US-Gericht einem Antrag von Hemlock auf Erlass eines Summary Judgements im erstinstanzlichen Verfahren stattgegeben. Damit entscheiden die Richter über die Höhe der Schadensansprüche – ohne Einbindung einer Jury, wie es sich Solarworld gewünscht hätte. Der deutsche Photovoltaik-Konzern hat im Falle einer Niederlage in der ersten Instanz bereits angekündigt, Rechtsmittel in den USA einlegen zu wollen. „Die Solarworld AG geht selbst bei Erlass eines klagestattgebenden Urteils in erster Instanz von einer nicht bestehenden tatsächlichen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens Hemlock in Deutschland aus. Gegen die zugrunde liegenden Lieferverträge bestehen nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken“, hieß es nach der Entscheidung des Gerichts Mitte Juli.
Das Urteil in dem Verfahren kann jederzeit fallen. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Auf der Hauptversammung Anfang Juli ist Solarworld-Chef Frank Asbeck darauf eingegangen, wie es den Prozess einschätzt und, warum der Bestand des Unternehmens nicht für gefährdet sei, selbst wenn in erster Instanz ein Urteil gegen Solarworld fällt. Er betonte auch, sich weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit Hemlock bemühen zu wollen – dies gilt auch für den Fall einer Niederlage in erster Instanz.
Im Geschäftsbericht 2015 sieht der Photovoltaik-Hersteller jedoch auch, dass eine endgültige Verurteilung auf Zahlung der geforderten etwa 750 Millionen US-Dollar „erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage bis hin zur Bestandsgefährdung“haben könnte. Bis Ende 2015 hatte Solarworld kaum Rückstellungen für den Fall einer Verurteilung gebildet. (Sandra Enkhardt)
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