Wirsol kritisiert Photovoltaik-Ausschreibungen – nimmt aber erstmals selbst teil

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Derzeit läuft die 5. Runde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Stichtag ist der 1. August. Insgesamt werden Freiflächenanlagen mit 125 Megawatt einen Zuschlag erhalten. Auch Wirsol macht sich Hoffnungen und beteiligt sich nach eigenen Angaben erstmals an dem Verfahren. Es geht um einen geplanten Solarpark in Frankfurt an der Oder mit einer möglichen Leistung zwischen 8,0 und 9,6 Megawatt. Die Photovoltaik-Anlage solle nördlich der Bahnstrecke Frankfurt-Berlin entstehen, so der Projektier aus Waghäusel weiter.

Wirsol steht den Ausschreibungen, die mit der EEG-Novelle weitgehend für die Förderung von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen eingeführt werden, kritisch gegenüber, wie es weiter heißt. Kleinere und mittlere Akteure drohten dadurch aus dem Markt gedrängt zu werden. Zudem würden Effizienzkriterien für das Gesamtsystem bei den Ausschreibungen vernachlässigt, wie etwa die Entlastung der Netze, die Nähe zum Verbraucher oder vermarktungsfähige Profile. „Reine preisbezogene Ausschreibungen wie diese sind für Unternehmen unserer Größenordnung zumeist kaum zu stemmen. Für uns ist dies jedoch kein Problem. Wir verfügen über die notwendigen liquiden Mittel und können weitgehend bankenunabhängig agieren“, erklärt Wirsol-Geschäftsführer Peter Vest.

Die Hürden bis zur Realisierung des Photovoltaik-Kraftwerks sind Vest zufolge noch groß. „Es müssen alle naturschutz- und umweltrelevanten Aspekte geprüft und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat die Stadtverordnetenversammlung bereits zugestimmt“, so der Wirsol-Geschäftsführer. Darüber hinaus müsse der Flächennutzungsplan dahingehend geändert werden, dass die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarenergienutzung“ ausgezeichnet werde. Der Stadtentwicklungsausschuss habe bereits für eine solche Beschlussvorlage gestimmt, hieß es weiter. Es sei eine Pacht der Fläche für 25 Jahre durch vorgesehen. Zunächst muss sich der Projektierer nun aber einen Zuschlag bei einer Ausschreibung sichern, um nach Fertigstellung auch eine Vergütung für den erzeugten Solarstrom zu erhalten. (Sandra Enkhardt)

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