Die Bundesnetzagentur hat am Montag die Bedingungen für die fünfte Runde der Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. In dieser Runde werden wiederum Zuschläge für 125 Megawatt an Solarparks in Deutschland verteilt. Stichtag für die Abgabe der Gebote ist der 1. August. In der ersten Ausschreibungsrunde des Jahres waren bereits die 2016 möglichen zehn Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen vergeben worden. Damit ist dieses Kontigent ausgeschöpft. „Die Abgabe von Geboten für Flächen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden, sind jedoch weiterhin möglich“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der mögliche Höchstwert für die Gebote liegt weiterhin bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde und ist damit zu den Vorrunden unverändert. Die Zuschläge werden erneut im pay-as-bid-Verfahren erteilt. Dies heißt, dass die Bieter den gebotenen Wert für ihren Solarpark erhalten. Die Zuschläge werden nach der Gebotshöhe erteilt, beginnend mit dem niedrigsten und dann aufgefüllt, bis die 125 Megawatt erreicht sind.
In der ersten Runde des Jahres waren 21 Zuschläge erteilt worden. Die Zuschlagswerte lagen dabei zwischen 6,94 und 7,68 Cent pro Kilowattstunde und sind damit gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunken. Allerdings sind die Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wohl auch etwas günstiger zu realisieren. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur in den bisherigen vier Photovoltaik-Ausschreibungen 122 Zuschläge erteilt. Nur ein Bruchteil der Anlagen ist bislang realisiert worden. Die Bieter haben nach Erhalt des Zuschlags zwei Jahre Zeit, um die Solarparks ans Netz zu bringen. (Sandra Enkhardt)
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