EU-Kommission untersucht Finanzhilfen für Ducatt

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Manchmal mahlen die bürokratischen Mühlen in Brüssel besonders langsam – so auch im Fall des belgischen Solarglas-Produzenten Ducatt NV. Im November 2014 ging bei der Kommission eine Beschwerde der Solarglas-Produzenten GMB Glasmanufaktur Brandenburg und Interfloat ein, in der diese geltend machten, dass Ducatt NV von zwei öffentlichen Anteilseignern – Limburgse Reconversie Maatschappij(LRM) und Participatie Maatschappij Vlaanderen NV (PMV) – rechtswidrige finanzielle Unterstützung gewährt worden sei. Jetzt hat die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob diese finanzielle Unterstützung von insgesamt über 40 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wie die EU-Kommission mitteilt, investierten LRM und PMV von 2012 bis 2014 in Ducatt, das seit der Gründung im Jahr 2010 Verluste schreibt. Ferner hätten sie Mittel für zahlreiche Kapitalzuführungen bereitgestellt und dem Unternehmen Gesellschafterdarlehen gewährt, von denen ein Teil später in Eigenkapital umgewandelt wurde. Im Jahr habe eine Rekapitalisierung zum Ausstieg aller bisherigen Anteilseigner – mit Ausnahme von LRM – und zum Einstieg neuer Anteilseigner geführt. Dies sei mit einer Restrukturierung der verbleibenden, noch nicht abgeschriebenen Gesellschafterdarlehen einhergegangen. Insgesamt belaufe sich die von LRM und PMV bereitgestellte finanzielle Unterstützung auf über 40 Millionen Euro.

Im Mai 2013 hatte Ducatt das Solarglas-Geschäft der Centrosolar Glas GmbH & Co. KG übernommen. Ende 2014 reichten die Solarglas-Produzenten GMB Glasmanufaktur Brandenburg und Interfloat – vor dem Hintergrund der staatlichen Beteiligung Belgiens an dem Unternehmen Ducatt NV – eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen verbotener Beihilfen und Wettbewerbsverzerrung ein mit der Begründung, Ducatt halte den Betrieb ausschließlich durch massive staatliche Subventionen aufrecht und unterbiete die Marktpreise teilweise massiv. Schließlich sei, so damals die Beschwerdeführer, der belgische Staat über staatliche Investitionsgesellschaften zu 90 Prozent an Ducatt beteiligt, einem Hersteller von Solarglas mit Sitz in Lommel, Flandern. Ducatt arbeite von Beginn an hoch defizitär, so die Beschwerdeführer weiter. Diese Verluste würden in Abständen von jeweils ein paar Monaten durch Kapitalerhöhungen mit Geldern der öffentlichen Hand abgedeckt. Da die Verluste von Ducatt durch Einsatz öffentlicher belgischer Gelder bei Bedarf abgedeckt würden, unterbiete Ducatt die Preise teilweise massiv und hole sich so die lukrativsten Aufträge am Markt.

Staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei im Sinne der EU-Vorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Kapitalgeber annehmbar wären. Die Kommission vertritt der Pressemitteilung zufolge jedoch vorläufig die Auffassung, dass kein privater Kapitalgeber bereit gewesen wäre, wie LRM und PMV zu handeln. Denn diese hätten nicht nur in erheblichem Umfang in ein Unternehmen investiert, das über einen Zeitraum von fünf Jahren verlustträchtig war, sondern auch akzeptiert, dass einige Darlehen in Eigenkapital umgewandelt und andere abgeschrieben wurden. Die Kommission will nun näher untersuchen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind. Im Zuge eines förmlichen Prüfverfahrens sollen die Beteiligten zu den betreffenden Maßnahmen Stellung nehmen; das Verfahren werde ergebnisoffen geführt. (Petra Hannen)

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