Photovoltaik-Handelsstreit: EU-Kommission am Zug

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich auf seiner Sitzung in dieser Woche mit dem Photovoltaik-Handelsstreit zwischen der EU und China befasst. Das Bundeswirtschaftsministerium legte dazu einen schriftlichen Bericht zum Stand und den weiteren Entwicklungen sowie der Position der Bundesregierung vor. Es verwies dabei auch auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Photovoltaik-Handelsstreit, die die Bundesregierung Ende August ausführlich beantwortet hatte. Grundlegend hält sie an dieser Position fest.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist in dem neuen Bericht, der pv magazine vorliegt, wieder darauf, dass das Thema in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik der EU und damit in die Zuständigkeit der EU-Kommission falle. „Entscheidend ist, dass die Verfahren rechtlich determiniert sind und alle Wirtschaftsbeteiligten in vielfältiger Weise Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und Bedenken in Brüssel einzubringen, dies bevor die Kommission ihre Entscheidungsvorschläge den Mitgliedstaaten übermittelt“, heißt es in dem Bericht weiter.

Das Undertaking, das die EU-Kommission als einvernehmliche Lösung 2013 mit den chinesischen Photovoltaik-Herstellern ausgehandelt hatte und das Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen vorschreibt, sei dabei immer auch vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium unterstützt worden. In dem Bericht weist das Ministerium daraufhin, dass nach Überprüfungen durch die EU-Kommission bereits chinesische Photovoltaik-Hersteller wegen Verstößen ausgeschlossen habe und eine weitere „Untersuchung von Umgehungseinfuhren“ eingeleitet habe.

Bislang hat die EU-Kommission die Bundesregierung nicht darüber informiert, ob und das ein Antrag auf Auslaufprüfung vorliegt. „Die EU-Kommission hat bislang die Mitgliedstaaten nicht über das Vorliegen eines Antrags der EU-Industrie auf Einleitung einer Untersuchung vor Auslaufen der bestehenden Maßnahmen unterrichtet. Das Vorliegen eines solchen Antrags ist bis zur Bekanntgabe der Kommissionsentscheidung vertraulich zu behandeln“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium weiter. Ein solcher war nach pv magazine-Informationen im September von der Solarworld-geführten Vereinigung EU Prosun in Brüssel eingereicht worden. Das Bundeswirtschaftsministerium weist in dem Bericht nochmals daraufhin, dass das Undertaking im Falle einer Einleitung der Überprüfung für die Dauer der Untersuchung weiter bestehen würde. „EU-Kommission ist zur Untersuchungseinleitung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen verpflichtet“, heißt es in dem Bericht. „Die eigentliche Entscheidung über die Fortgeltung der EU-Solarmaßnahmen ist also möglicherweise erst dann zu treffen, wenn die EU-Kommission eine weitere Untersuchung durchgeführt hat und dementsprechend die Untersuchungsergebnisse und Vorschläge der EU-Kommission vorliegen.“

In dem Papier äußerst sich das Ministerium auch zum chinesischen Verfahren bezüglich Polysilizium-Exporten von deutschen Unternehmen nach China. Im Mai 2014 hatte Peking für Einfuhren aus Europa Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle verhängt mit der Laufzeit von zwei Jahren verhängt. Der deutsche Hersteller Wacker Chemie konnte dabei ein eigenes Undertaking mit China schließen. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass es sich auch in diesem Verfahren „immer für eine einvernehmliche Lösung eingesetzt und damit die Interessen des deutschen Produzenten unterstützt“ habe.

Zuletzt hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während ihres China-Besuchs auch zum Photovoltaik-Handelsstreit geäußert. "Ich hoffe auch, dass wir im Solarbereich die gefundenen Regeln noch verlängern können", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters Merkel.

Das Undertaking läuft offiziell noch bis zum 7. Dezember. Wenn die EU-Kommission den Prüfungsantrag nicht annimmt, laufen die Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller automatisch aus. Sollte die EU-Kommission eine Untersuchung des derzeit geltenden Undertakings vornehmen, wird sie dies bis spätestens zum 7. Dezember veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)

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