BMWi legt Eckpunkte für Ausschreibungsdesign bei Erneuerbaren vor

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Anhörung zum Ausschreibungsdesign für die Förderung von erneuerbaren Energien eingeleitet. Dazu legte es am Freitag in Berlin seine Eckpunkte vor. Ziel sei es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbaren ab 2017 „wettbewerblich zu ermitteln“. "Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln. Wir haben die Grundlagen hierfür bereits im EEG 2014 gelegt und in diesem Jahr bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen gestartet“, erklärte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Mit den vorgelegten Eckpunkten würden drei übergreifende Ziele verfolgt. Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien solle eingehalten werden. Mit Ausschreibungen solle der Wettbewerb gefördert und die Kosten beschränkt werden. Drittens solle die hohe Akteursvielfalt erhalten bleiben, so das Ministerium weiter. Um die Ziele zu erreichen, werde zwischen den verschiedenen Technologien unterschieden. „Ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See soll anders aussehen als für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden“, erklärte das BMWi zu den individuell angepassten Ausschreibungsdesigns. Die Eckpunkte konzentrierten sich dabei auf die Technologien, die den größten Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen. Dies sind Windkraft an Land und auf See sowie die Photovoltaik.

Bei der Photovoltaik sollen zunächst die Ausschreibungen für Freiflächenanlagen evaluiert und basierend auf den Ergebnissen angepasst werden, wie es im28-seitigen Eckpunktepapier heißt. Künftig sollten dann auch Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Anlagen, also etwa Deponien und versiegelten Flächen, mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt an der Freiflächenausschreibung teilnehmen. „Die Zusammenführung beider Anlagenkategorien macht aus Sicht der vergleichbaren Kostenstrukturen Sinn und erhöht gleichzeitig den Wettbewerb“, heißt es in dem Papier.

Dachanlagen bis einem Megawatt sollen ausgenommen werden

Zudem ist ein separates Ausschreibungsverfahren für große Dachanlagen mit mehr als einem Gigawatt geplant. Photovoltaik-Dachanlagen mit weniger als einem Megawatt Leistung sollen weiterhin nach den Regelungen des EEG 2014 vergütet werden. Sie sind laut Eckpunktepapier von der Ausschreibung ausgenommen. Dabei berücksichtigt das Ministerium auch die hohe Bedeutung des Eigenverbrauchs für die Installation dieser Anlagen. „Der Eigenverbrauch hat für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung unter 1 MW eine sehr hohe Bedeutung und ist ein wesentlicher Grund für den Bau dieser Anlagen. Ein Verbot des Eigenverbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung würde den derzeit im Segment der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zu beobachtenden Markteinbruch voraussichtlich noch verstärken, da mit dem Eigenverbrauch ein wesentlicher Treiber für den Bau dieser Anlagen wegfallen würde. Die Zulassung des Eigenverbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung wäre hingegen problematisch, da der Eigenverbrauch den Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung stark verzerren würde“, heißt es in dem Papier weiter.

Bei den Ausschreibungen für die Photovoltaik-Anlagen will das Bundeswirtschaftsministerium auf die Preisregel „Pay-as-bid“ setzen. In der zweiten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, deren Stichtag der 1. August ist, wird nun das Verfahren „uniform pricing“ getestet. Den Eckpunkten zufolge soll es auch künftig einen ambitionierten Höchstpreis geben, der bei den Photovoltaik-Ausschreibungen nicht überboten werden darf. Auch für die Zukunft soll es jährlich drei bis vier Ausschreibungsrunden geben, um eine kontinuierliche Projektentwicklung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Freiflächenanlagen sollen Dachanlagen aber schneller nach Zuschlagserteilung realisiert werden. Geplant ist eine Frist von neun bis zwölf Monaten. Bei Freiflächenanlagen beträgt sie zwei Jahre.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe bei den Eckpunkten Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde, berücksichtigt. Nun sei eine breite Konsultation der Eckpunkte geplant. Stellungnahmen dazu könnten bis zum 1. Oktober abgegeben werden. Auf Grundlage der Stellungnahmen werde dann ein Gesetzentwurf erarbeitet, der im März 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll. Im Sommer 2016 sollen dann Bundestag und Bundesrat die Ausschreibungsverfahren im Zuge einer EEG-Reform beschließen und die Europäische Kommission soll es beihilferechtlich genehmigen. Ab Ende kommenden Jahres könnten die Ausschreibungsrunden dann starten. (Sandra Enkhardt)

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