Solar-Fabrik: Vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet

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Das Amtsgericht Freiburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die Solar-Fabrik AG und die Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH am Mittwoch angeordnet. Am Montag hatte der Vorstand des Photovoltaik-Herstellers entsprechende Anträge für die Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Sachwalter für die Solar-Fabrik AG bestellten die Richter den Freiburger Rechtsanwalt Thomas Kaiser und für die Tochtergesellschaft Uwe Rottler. Beide arbeiten für die Kanzlei Kaiser & Sozien.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Verfahrens rückt nun auch Thomas Oberle in den Vorstand der Solar-Fabrik auf. Dies hatte das Photovoltaik-Unternehmen bereits am vergangenen Freitag angekündigt. Oberle solle als erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsberater die Restrukturierung des Freiburger Unternehmens unterstützen.

Die Entscheidung für den Insolvenzantrag begründete der Solar-Fabrik-Vorstand mit dem massiven Einbruch der Nachfrage und dem Preisverfall bei Solarmodulen. Dieser Trend werde nach Einschätzung des Herstellers in Europa auch in den kommenden Monaten weiter anhalten. Seit November 2014 bedinden sich die Mitarbeiter in Kurzarbeit. Mit andauernder Kurzarbeit drohe nun ein weiterer Rückgang der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik im 2. Quartal, hieß es weiter. Ziel des Schutzschirmverfahrens sei es nun, die Restrukturierung der Gesellschaften „möglichst frühzeitig anzugehen“. (Sandra Enkhardt)

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