Bundesnetzagentur verändert Vermarktungsregeln für erneuerbaren Strom

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Die Bundesnetzagentur hat die Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien geändert. Im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium sei die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) nun geändert worden. "Ziel der Novellierung ist es, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Strom aus Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen in Deutschland wird von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse vermarktet, sofern die Betreiber nicht die Direktvermarktung nutzen. Bisher sei diese Vermarktung der prognostizierten Strommengen im vortägigen Börsenhandel für ganze Stunden erfolgt. Mit der Novelle werde es nun den Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht, ergänzend neue Handelsprodukte auf viertelstündlicher Basis zu nutzen, so die Bundesnetzagentur. Diese flexiblere Vermarktung soll die Verkaufsergebnisse für die Übertragungsnetzbetreiber steigern. "Eine effiziente Börsenvermarktung fördert die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien und kommt unmittelbar dem EEG-Konto zugute. Die deutschen Stromverbraucher, die die EEG-Umlage bezahlen, können dadurch entlastet werden", sagte Homann weiter.

Zusätzlich solle mit der Novelle auch die Transparenz bei der Vermarktung von erneuerbarem Strom verbessert werden. So würden die Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber um die neuen Vermarktungsmöglichkeiten erweitert und Anwendungsfragen geklärt. Spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist Anfang Mai müssen die Übertragungsnetzbetreiber die insgesamt über die übliche Day-Ahead-Auktion vermarkteten Strommengen aufgeschlüsselt nach Wind-, Photovoltaik- und sonstiger erneuerbarer Erzeugung veröffentlichen, so die Behörde. Die Neuregelung ist am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. (Sandra Enkhardt)Link zum finalen Referentenentwurf

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