BEE kritisiert geplantes Photovoltaik-Ausschreibungsdesign

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf für die Pilot-Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen skeptisch. „Der Verordnungsentwurf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erschwert es, die drei Ausschreibungsziele – Kosteneffizienz, Erreichung der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt – zu erreichen“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Der Verband bemängelt das geringe Volumen für die geplanten Ausschreibungen, das bis 2017 noch weiter sinken soll. „Das Ausschreibungsvolumen von absteigend 500, 400 und 300 MW lässt Zweifel erkennen, ob der Bundesregierung an einer baldigen Erholung des Photovoltaik-Ausbaus gelegen ist“, heißt es in der Stellungnahme des BEE zum Verordnungsentwurf. Bereits das geplante Auktionsvolumen von 500 Megawatt in diesem Jahr sei zu niedrig angesetzt, um den angestrebten Neubau von Photovoltaik-Anlagen zu erreichen.

Besonders kritisch sieht der Verband, dass keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie enthalten seien. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, sagt Falk. Ausschreibungen beinhalteten zusätzliche Transaktions- und Projektkosten, die internalisiert werden müssen. Durch die fortschreitende Absenkung der Solarförderung seien die Kosteneffizienzpotenziale bereits jetzt ausgeschöpft, so Falk. „Photovoltaik-Strom wird schon heute für unter 10 Cent je Kilowattstunde sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert“, sagte er mit Blick auf die Ausschreibungen weiter. Falk kritisierte auch den bürokratischen Aufwand, der mit dem Verfahren erzeugt werde und vor allem kleinere Akteure abschrecke. Der BEE gehe daher auch davon aus, dass sich kleine Akteure nicht erfolgreich an den Pilotausschreibungen beteiligen würden.

In der Frage der zulässigen Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen positioniert sich der BEE ebenfalls. Eine stärkere Öffnung der Ackerflächen auf ertragsschwächeren Böden wäre ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen, heißt es beim Verband. Im Entwurf seien aber gerade einmal zehn neue Solarparks auf sogenannten benachteiligten Flächen vorgesehen. Dies sei unzureichend.

Diesen Punkt hat auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf kritisiert. Er spricht sich für eine Streichung der Limitierung aus oder aber für eine Ausweitung auf 250 Megawatt. Zudem sollte auch das Gesamtvolumen auf die ursprünglich geplanten 600 Megawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung pro Jahr wieder angehoben werden. Für Solarparks auf Konversionsflächen sollte zudem die Förderobergrenze von 10 auf 25 Megawatt erhöht werden. Bei der Höhe der Zweitsicherheit für die Gebote plädiert der BSW-Solar für eine Absenkung.

Bis zum heutigen Mittwoch haben die Vertreter der Länder und Verbände für ihre Stellungsnahmen zum Entwurf Zeit. Der BEE plädiert nach Sichtung des Verordnungsentwurfs noch nachdrücklicher dafür, ergebnissoffen zu prüfen, ob die Ziele des Pilotverfahrens erreicht wurden und erst danach zu entscheiden, ob Ausschreibungen auch für weitere erneuerbare Energien einzuführen sind. Dabei seien die gesammelten Erfahrungen bei Photovoltaik-Ausschreibungen nicht auf die anderen Erneuerbaren-Sparten übertragbar, betonte Falk. (Sandra Enkhardt)

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