Neue Aufgaben für Verteilnetzbetreiber

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Das deutsche Bundeskabinett hat die Novelle der „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zur Änderung anderer Verordnungen“ beschlossen und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Darin wird geregelt, wie künftig die EEG-Umlage auf den selbst produzierten und verbrauchten Photovoltaik-Strom erhoben werden soll, die laut EEG für alle seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen Anlagen oberhalb einer Bagatellgrenze fällig wird. Konkret soll künftig immer der Netzbetreiber die Umlage erheben, an dessen Netz die jeweilige Anlage angeschlossen ist – also in der Regel der Verteilnetzbetreiber, der auch für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig ist. Bei Anlagen, die sowohl dem Eigenverbrauch dienen als auch Strom ins Netz einspeisen, soll der Verteilnetzbetreiber diese Beträge miteinander verrechnen können.
„Bei Eigenversorgern ist es oftmals effizienter, wenn die EEG-Umlage durch den Netzbetreiber erhoben wird, an dessen Netz die Eigenversorgungsanlage angeschlossen ist“, heißt es in der neuen Verordnung. Daher setze die Novelle die Erhebung durch den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber um, was die Erhebung der EEG-Umlage erleichtere. Andernfalls müssten die Übertragungsnetzbetreiber viele relevante Angaben über die Stromerzeugungsanlagen erst bei deren Betreibern erheben, obwohl dem Anschlussnetzbetreiber diese Angaben aufgrund des Anschlussverhältnisses und oft auch aufgrund der Förderung nach EEG oder KWK-Gesetz bereits vorliegen würden. „Auch für die Anlagenbetreiber bedeutet dies eine Vereinfachung, weil sie für die Abwicklung des EEG 2014 mit dem Anschlussnetzbetreiber einen einheitlichen Ansprechpartner haben“, heißt es in dem Papier weiter. Ferner werde es den Netzbetreibern ermöglicht, ihre Forderungen auf Zahlung der EEG-Umlage mit Zahlungsforderungen der Anlagenbetreiber nach dem EEG 2014 aufzurechnen; diese Möglichkeit reduziere die Zahl der erforderlichen Zahlungsströme deutlich.
Der europäische Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE) hatte sich im Vorfeld in einem Positionspapier gegen die Einbeziehung der Verteilnetzbetreiber in die Abwicklung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ausgesprochen. Der Ausgleichsmechanismus sei einer der zentralen Bestandteile des EEG. Verantwortlich für dessen Abwicklung seien bislang die Übertragungsnetzbetreiber. „Der bundesweite Ausgleich hat sich seit Jahren bewährt. Eine Ausweitung des Abwicklungssystems auf die Verteilnetzebene wäre aus unserer Sicht nicht nur systemwidrig und nicht verursachungsgerecht, sondern wäre auch mit volkswirtschaftlich völlig unnötigen Kosten verbunden“, sagt Christian Held, Vize-Präsident von GEODE. Werden die Verteilnetzbetreiber in die Abwicklung der EEG-Umlagezahlung für die Eigenversorgung einbezogen, wird der Grundsatz des bundesweiten Ausgleichs durchbrochen, heißt es im Positionspapier. Denn für jeden Verteilnetzbetreiber würde in Abhängigkeit von der Zahl der Eigenversorgungsanlagen in seinem Netzgebiet eine individuelle Kostenlast entstehen. Diese Kosten würden dann in die Netzentgelte einfließen und je nach Netzregion zu unterschiedlich hohen Entgelten führen. Zudem müssten die Verteilnetzbetreiber für die Erhebung erst noch eine entsprechende Infrastruktur aufbauen, die bei den Übertragungsnetzbetreibern bereits existiere.(Petra Hannen)

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