Sachverständige begrüßen EEG-Nachbesserung

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Im Rechtsausschuss des Bundestages haben bei einer Anhörung die geladenen Sachverständigen die Änderungsvorschläge zur EEG-Reform begrüßt. Diese beinhalten zum einem die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zum anderen Nachbesserungen um den Bestandschutz bei Biogasanlagen zu gewährleisten. Die vier geladenen Sachverständigen begrüßten in der Ausschusssitzung die schnelle Reaktion der Politik, um die inhaltlichen und redaktionellen Fehler in der erst am vergangenen Freitag verabschiedeten EEG-Novelle zu beheben. Claudio da Costa Gomez vom Fachverband Biogas bewertete unter anderem die Nachbesserungen bei sogenannten Satelliten-Blockheizkraftwerken sowie die Verschiebung des Stichtages für im Bau befindliche Biogasanlagen als positiv. Auch Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), und Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft betonten die Bedeutung des Vertrauensschutz. Die gesamte erneuerbare Energiewirtschaft bedürfe eines sicheren Planungsrahmens, sagte Falk in der Ausschusssitzung. Reinhard Schulz vom Biogasrat E.V. sagte, die Verschiebung des Stichtages auf den 1. Januar 2015 sei zwar gut, die Wahl der Stichtage allerdings fragwürdig. Man behalte sich ein rechtliche Überprüfung vor.

Im einem sogenannten Omnibusverfahren muss der Änderungsvorschlag nun auch noch vom Bundestag angenommen werden. Dies soll eigentlich auch noch in dieser Woche erfolgen.
Wie der Rechtsausschuss nahm auch der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mehrheitlich den Änderungsvorschlag zur EEG-Reform an. Für den geänderten Gesetzentwurf stimmten jeweils die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, während sich die Linke enthielt und die Grünen dagegen votierten, wie der Bundestag mitteilte. (Sandra Enkhardt)

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