Fehler in der EEG-Novelle aufgetaucht

Teilen

Die EEG-Novelle der Bundesregierung ist trotz der Annahme im Bundestag am vergangenen Freitag noch längst nicht in trockenen Tüchern. Vielmehr muss das Reformgesetz direkt nochmal nachgebessert werden, da ansonsten ungewollt hunderte bestehende Biogasanlagen von Förderkürzungen betroffen seien, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Union und SPD wollten dies nun mit einem Änderungsvorschlag korrigieren, der pv magazine vorliegt. Darin heißt es: "Durch den neu eingefügten Artikel 4 werden vereinzelte redaktionelle Fehler der EEG-Novelle bereinigt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verweisfehler, die im Zuge der Umnummerierung des EEG entstanden sind, sowie um Fehler in den hoch komplexen Übergangsbestimmungen, durch die nicht das tatsächlich gewollte Ziel erreicht worden ist. Diese Änderungen dienen daher insbesondere dazu, zu vermeiden, dass die EEG-Novelle unbeabsichtigt in den Anlagenbestand eingreift. Eine schnelle Behebung dieser Fehler ist für die Rechtssicherheit wichtig." Für den Änderungsantrag solle ein sogenanntes „Omnibusverfahren“ genutzt werden, wobei die Änderungen an ein anderes Gesetz angehängt werden sollen, das noch in dieser Woche verabschiedet werden soll.

Die Zeit drängt, da der Bundesrat bereits am 11. Juli über die EEG-Novelle beraten und beschließen soll. Am 1. August will die Bundesregierung die Reform eigentlich in Kraft setzen. Massive Kritik kam von der Grünen-Fraktion. Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschuss, Renate Künast, hatte bereits vorige Woche moniert, dass nicht genügend Zeit zur Prüfung des Gesetzes gegeben sei. "Jetzt muss Schwarz-Rot zugeben, dass sie schlampig gearbeitet haben“, sagte die Grünen-Politikerin nun der dpa. Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt forderte eine rasche Nachbesserung. Ansonsten sei die Existenz von vielen Betreibern von Biogasanlagen bedroht. „Solche Fehler hätten mit einem ordentlichen Verfahren vermieden werden können“, sagte Göring-Eckhart der Nachrichtenagentur. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...