Direktvermarktung und Ausschreibungen im Fokus der ersten Anhörung

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat am Montag die ersten Sachverständigen für die geplante EEG-Reform gehört. Dabei sind verschiedene Aspekte des Gesetzesvorhabens betrachtet worden. Besonders strittig sind nach Angaben des Bundestages dabei die Umstellung auf eine verpflichtende Direktvermarktung bis 2017 sowie die Ermittlung der Marktprämie über Ausschreibungen gewesen. Die Sachverständigen, die von den Parteien direkt benannt und eingeladen werden, verteidigten dabei ihre alt bekannten Positionen. Die Leipziger Strombörse (EEX) etwa begrüßte die von der Bundesregierung mit der EEG-Novelle geplante Direktvermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen ausdrücklich. Auch die Einführung von Ausschreibungen sei positiv zu bewerten, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Ähnlich sieht es auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Allerdings sollte der Aspekt der regionalen Nähe von Erzeugung und Verbrauch stärker berücksichtigt und gefördert werden. Bei einer Direktvermarktung ließen sich Mehrerlöse erzielen, was zur Senkung der EEG-Umlage beitragen könne. Außerdem fordern die kommunalen Unternehmen eine „zügige Einführung des Ausschreibungsmodells“. Der vorliegende Gesetzentwurf stelle aber für Kleinerzeuger keine praktikable Lösung vor, kritisierte Michael Wübbels, Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim VKU. Er schlug vor, bei Ausschreibungen „eine Größen-Untergrenze zu setzen und Kleinerzeugern den letzten bei einer Auktion ermittelten Preis, eventuell mit einem kleinen Zuschlag, zu zahlen“. Außerdem empfahl der VKU, verschiedene Ausschreibungsmodelle zu testen. Er liegt damit auf der Linie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der die vorgsehene Frist der Umstellung bis 2017 allerdings als zu kurz kritisierte.

Massive Kritik an der geplanten EEG-Reform übte Uwe Leprich vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES). Er geht von deutlich höheren Kosten durch die Direktvermarktung aus. Auch bei Ausschreibungen werde die theoretisch höhere Kosteneffizienz des Instruments durch deutlich höhere Transaktions- und Finanzierungskosten konterkariert und könne sogar in ihr Gegenteil umschlagen, sagte Leprich vor den Abgeordneten. Bisherige europäische Erfahrungen mit Ausschreibungen würden keinen einheitlichen Vorteil dieses Instruments zeigen, ergänzte Jörg Müller vom Windanlagenbetreiber Enertrag AG. Vielmehr sei es zu steigenden Risikoprämien, Projektausfällen und einer Begünstigung großer Unternehmen gekommen. Auch eine wirtschaftliche sinnvolle Vermarktung fluktuierender Energie ohne Speichermöglichkeit sei praktisch nicht möglich.

In dieser Woche ist noch eine weitere Anhörung im Wirtschaftsausschuss und eine im Umweltausschuss zur EEG-Novelle geplant. (Sandra Enkhardt)

Eine ausführliche Berichterstattung zur ersten Anhörung am Montag finden Sie beiSolarify – Agentur Zukunft.

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