EEG-Novelle: Gabriel weist Länder-Vorschläge zurück

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Die Liste der Änderungwünsche, die der Bundesrat für die laufende EEG-Novelle verfasst hat, ist lang. Geht es nach Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD), ist sie zudem weitgehend Makulatur. Das zeigt eine offizielle Gegenäußerung der Bundesregierung, die von wenig Kompromissbereitschaft bei den Anträgen der Bundesländer zeugt: In der Mehrzahl weist die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates zurück.

Besonders bei der umstrittenen Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage laufen die Länder ins Leere. Den Antrag des Bundesrats, in diesem Punkt die Bagatellgrenze für Photovoltaik-Anlagen von zehn auf 30 Kilowatt Leistung zu erhöhen, lehnt die Bundesregierung ab. Begründung: Eine Anhebung der Bagatellgrenze würde mehr Anlagen von der EEG-Umlagepflicht befreien und sich damit auf die Höhe der für die übrigen Stromverbraucher zu zahlenden EEG-Umlage auswirken. „Ungeachtet dessen entstehen die mittelgroßen Anlagen, auf die sich die Anhebung der Bagatellgrenze auswirken würde, zumeist in kleinen Gewerbetrieben, im Bereich des Handels und teilweise der Landwirtschaft. In diesem Segment bestehen ohnehin aufgrund des Wegfalls diverser Steuern, Abgaben und Umlagen hohe Anreize, in die Eigenversorgung zu wechseln“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt.

Den Antrag des Bundesrates, den Eigenverbrauch je Kilowattstunde statt mit 50 nur mit 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten, lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab – ebenfalls da dies die Einnahmen für das EEG mindern und sich auf die Höhe der von den übrigen Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage auswirken würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Änderung auch nicht erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchsanlagen zu sichern: Die Wirtschaftlichkeit werde durch die bestehenden Förderinstrumente wie EEG und KWKG sowie durch den Wegfall von Steuern, Abgaben und Umlagen sichergestellt. Wörtlich heißt es: „Auch und insbesondere im EEG sind deshalb bereits Vergütungssätze vorgesehen, die berücksichtigen, dass neue Anlagen in bestimmten Größenklassen typischerweise einen Eigenversorgungsanteil haben, der mit der EEG-Umlage belastet wird.“

Die Änderungsanträge des Bundesrates scheinen bei der Regierung im Übrigen Irritationen oder zumindest Überraschung auszulösen. „Die Bundesregierung und die Länder haben den Gesetzentwurf bereits vor der Kabinettbefassung bei einer Sondersitzung der Ministerpräsidenten-Konferenz am 1. April 2014 intensiv erörtert“, heißt es in der Gegenäußerung. „Bei dieser Sitzung wurde grundsätzlich Einvernehmen über die Novelle des EEG erzielt, und die wichtigsten Elemente des Gesetzes wurden streitfrei gestellt.“ Diesen Wunsch der Bundesregierung nach einem streitfreien Verlauf der EEG-Novelle haben die Länder mit ihren Änderungsanträgen allerdings abgelehnt. (Petra Hannen)

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