Neues Kurzarbeitsmodell im Conergy-Modulwerk

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Die Geschäftsleitung der Conergy Solarmodule GmbH hat mit der Agentur für Arbeit ein neues Kurzarbeitsmodell vereinbart. Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Oktober sollen damit zunächst alle rund 300 Arbeitsplätze im Werk in Frankfurt/Oder erhalten bleiben, wie das Photovoltaik-Unternehmen mitteilte. Dann läuft das Insolvenzgeld aus, worüber in den vergangenen drei Monaten die Gehälter der Mitarbeiter in der Modulfertigung gesichert waren. Es sei ein rotierendes Kurzarbeitsmodell, das nun eingeführt werden soll. „Wir können die Produktion fortführen und entsprechend der Auftragslage flexibel steuern. Gleichzeitig können wir so das gesamte Team und damit auch Know-How für den potenziellen Investor erhalten“, erklärte Sven Starke, Geschäftsführer der Conergy Solarmodule. Zugleich würden die finanziellen Belastungen für die Mitarbeiter abgefedert.

Erst Ende vergangener Woche hatte der vorläufige Insolvenzverwalter der Conergy-Produktionstochter, Sven-Holger Undritz, erklärt, dass er derzeit mit  sieben potenziellen Investoren für die Modulfertigung aus Europa und Asien verhandele. Er gehe von einem Abschluss bis Ende Oktober aus. „Wir gehen davon aus, dass ein Erwerber dieses Personal vollständig übernehmen könnte. Deshalb ist der Erhalt aller Arbeitsplätze bis dahin von großer Bedeutung“, sagte Undritz weiter. Momentan sei die Auslastung der Modulfertigung stabil. Dennoch sei damit zu rechnen, dass die Produktion in den ersten Oktoberwochen  nicht unter Volllast laufe. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir im engen Schulterschluss mit den Behörden der Region eine entsprechende Übergangslösung für alle Mitarbeiter gefunden haben“, sagte Undritz. Dabei sei die Agentur für Arbeit in Frankfurt/Oder dem kurzfristigen Antrag und Vorschlag der Geschäftsführung der Conergy Solarmodule gefolgt. „Die Geschäftsführung von Conergy und der vorläufige Insolvenzverwalter haben uns versichert, dass eine zeitnahe Investorenlösung sehr wahrscheinlich ist. Wir haben uns in diesem Ausnahmefall daher entschlossen, für einen begrenzten Zeitraum auch während des Insolvenzverfahrens Kurzarbeitergeld zu zahlen“, sagte Jochem Freyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Frankfurt/Oder. (Sandra Enkhardt)

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