Speicherförderung wird 2014 fortgesetzt

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Auch im kommenden Jahr will die Bundesregierung die Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen fortsetzen. Die Mittel dafür sollen aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds kommen, wie aus der Antwort aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Die Höhe der Förderung stehe derzeit aber noch nicht fest. „Da das Programm erst am 1. Mai 2013 gestartet wurde, liegen auch noch keine hinreichenden Erfahrungen zur Inanspruchnahme des Programms vor, die zur Abschätzung eines sachgerechten Förderprogrammvolumens für das Jahr 2014 berücksichtigt werden könnten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Aus der Antwort geht hervor, dass die derzeitige Förderrichtlinie bis Ende 2015 befristet ist. Damit könnte es auch 2015 noch eine Speicherförderung geben.

Eine Umstellung des Förderprogramms von einem Kredit mit Tilgungszuschuss auf einen reinen Investitionszuschuss lehnt die Bundesregierung allerdings ab. Auch eine Ausweitung der Förderung für jüngst errichtete Systeme schließt sie aus. Die Förderanträge müssen somit weiterhin vor der Realisierung der Projekte gestellt werden. Auch müssen die Photovoltaik-Anlagen nach dem 31. Dezember 2012 installiert worden sein, um die Förderung für die Nachrüstung mit einem Batteriespeicher zu erhalten. Eine Ausweitung auf frühere errichtete oder größere Photovoltaik-Anlagen hält die Bundesregierung für nicht notwendig.

Zwischen dem Start der Förderung von Batteriespeichersystem für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung am 1. Mai und Ende Juni seien 541 Anträge registriert worden. Davon seien 351 Förderanträge mit einem Kreditvolumen von 6,2 Millionen Euro und Tilgungszuschüsse von 1,1 Millionen Euro bewilligt worden, heißt es in der Antwort weiter. Bis Ende Juni sei zugleich kein bearbeiteter Antrag abgelehnt worden. 330 der bewilligten Anträge bezogen sich nach Angaben der Bundesregierung auf ein kombiniertes System aus Photovoltaik-Anlage und Speichersystem. Nur 21 Anträge seien für die nachträgliche Installation eines Speichersystems eingereicht worden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für vollständige Anträge liege bei etwa acht Tagen.

Genauere Angaben zu den Antragstellern sowie dem prozentualen Anteil des durchschnittlichen beantragten Kredits für das Batteriespeichersystem bezogen auf die Gesamtinvestition konnte die Bundesregierung noch nicht machen. Auch die Frage nach der Verteilung zwischen Blei- und Lithiumspeichern konnte zunächst nicht beantwortet werden. Diese Daten lägen noch nicht vor. Eine Evaluation des Programms sei aber geplant.

Die Bundesregierung wird in der Kleinen Anfrage auch auf einenBericht von www.pv-magazine.de befragt, wonach viele Hausbanken die Speicherförderung nicht aktiv anbieten. Die Antwort der Bundesregierung dazu: „Die KfW Bankengruppe bietet das Programm ihren Geschäftspartnern, den Hausbanken, an, die dann im Rahmen ihrer Verantwortung die Kreditverträge schließen. Eine gesetzliche Regelung erscheint nicht angemessen.“ (Sandra Enkhardt)

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