Es gibt ein Leben jenseits des IHK-Zwanges

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… es gibt aber auch schon heute Möglichkeiten, einer IHK "das Maul zu stopfen".

Am 31. Juli erschien an dieser Stelle ein Beitrag vom Herausgeber des pv magazine Karl-Heinz Remmers unter der provozierenden Überschrift "Gegen die IHK / FDP Zwangswirtschaft". Hintergrund ist der sehr verständliche Ärger den gerade Unternehmerinnen und Unternehmer verspüren, die sich im Bereich der Erneuerbaren Energien engagieren. Nicht weniger ärgerlich sind allerdings auch Touristik-Unternehmen, wenn sie erleben müssen, dass Kammern aggressiv industrielle Ansiedlungen promoten, ohne Rücksicht auf lokale touristische Strukturen. Und in Stuttgart verzeichnet die Initiative "Unternehmer gegen Stuttgart21" weit über 800 Mitglieder. Alle sind vereint im Ärger darüber, dass sie eine Öffentlichkeitsarbeit der Kammern erdulden müssen, die oftmals als Kampagne, manchmal auch als Propaganda daherkommt. Der Ärger wird noch größer, wenn man feststellen muss, dass diese Propaganda im Prinzip ohne demokratische Legitimation auch noch im eigenen Namen daher kommt. Denn die Kammer spricht ja für alle Mitglieder. Und Mitglieder müssen eben alle sein. Wer sich dann noch an den letzten Beitragsbescheid erinnert, dem dämmert, dass die ärgerliche Propaganda auch noch mit dem eigenen Geld finanziert worden ist.

Abseits der grundsätzlichen Frage danach, ob der Grundrechtseingriff, den der Kammerzwang unstreitig darstellt, noch zeitgemäß und gerechtfertigt ist, darf und muss auch nach der demokratischen Legitimation der Kammern gefragt werden. Denn schließlich behaupten die Kammern, dass sie im Namen aller Mitglieder sprächen und dass diese Meinungsbildung tatsächlich demokratisch und ausgewogen zustande käme. Dieses Selbstbild der Kammern hat aber mit der Realität nichts zu tun. Einer der Gründe, warum sich die IHKn (bis auf wenige Ausnahmen) bis heute flächendeckend weigern, ihre Wahlergebnisse zu veröffentlichen, liegt darin, dass im Falle der Veröffentlichung die Behauptung, hier habe jede Stimme das gleiche Gewicht, nicht mehr zu halten ist. Denn tatsächlich gibt es im komplizierten Wahlsystem der Kammern Vollversammlungsmitglieder, denen weniger als 20 Stimmen (bei zehntausenden von Mitgliedsbetrieben) zu einem Mandat verhelfen, während andere dafür mehrere Hundert Stimmen benötigen. Zu diesem völlig undemokratischen Wahlsystem gehört eben auch, dass die großen und kapitalstarken Unternehmen dabei strukturell deutlich bevorteilt werden. Wer mag sich dann noch darüber wundern, dass in den meisten IHKn die traditionelle Industriepolitik nebst der dazu gehörenden Meinungsmache immer noch die Oberhand hat.

Es ist ein hochrangiger Jurist des IHK-Dachverbandes gewesen, der festgestellt hat, dass die Wahlen zu den Vollversammlungen der IHKn nicht dem Geltungs- und Anwendungsprinzip des Demokratieprinzips unterliegen. Dem ist nichts hinzuzufügen und schon gar nicht zu widersprechen.

Widersprechen muss ich Herrn Remmers allerdings, wenn er die FDP alleine mit dem unsäglichen Kammersystem in Verbindung bringt. Tatsächlich sind es Vertreter aller (!) Parteien von CDU, FDP, SPD, Grünen und Linken, die entweder sehr aktiv mit den Kammerfunktionären kuscheln oder aber das Treiben dulden. Die Rechtsaufsicht über die Kammern ist eine Funktion. Das kann nicht verwundern, wenn man weiß, dass der Wechsel des Hamburger Kammerpräsidenten auf den Sessel als Wirtschaftssenator kein Einzelfall ist.

Und dennoch gibt es Möglichkeiten, der Öffentlichkeitsarbeit der Kammern auch erfolgreich entgegenzutreten, wenn sie als Propaganda daher kommt und/oder Minderheitenpositionen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2010 hier eine Grundsatzentscheidung auf Klage des Autors dieser Zeilen erlassen, die deutliche Einschränkungen für die IHKn bedeutete. (8 C 20.09 vom 23.06.2010). In der Folge dieses Urteils mussten die IHKn in Stuttgart und Ulm die völlig überzogenen Kampagnen für das Projekt Stuttgart 21 beenden bzw. zurück nehmen. In Stuttgart sitzen zudem seit letztem Jahr 22 Kammerrebellen in der Vollversammlung, was unter anderem den alten Kammerpräsidenten um sein Amt brachte.

Jetzt geht es auch dem Dachverband der IHKn, dem DIHK, mit einer Klage hinsichtlich der nicht legitimierten Meinungsmache an den Kragen. Gerade an den einseitigen Äußerungen des neuen DIHK-Präsidenten Schweitzer zu den Erneuerbaren entzündete sich die aktuelle Kritik. Eine Tochterfirma der Deutschen Umwelthilfe war im Jahr 2004 mit einem solchen Versuch gegen den DIHK noch gescheitert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 sind die Aussichten jetzt aber ungleich besser. In vielen Fällen aber hilft es, die Kammern auch auf die Verpflichtungen aus dieser Entscheidung aufmerksam zu machen.

Die erste Verpflichtung aber liegt darin, eben auch andere Meinungen ggf. ausreichend als Teil des Meinungsspektrums der Zwangsmitglieder deutlich zu machen. Und wenn sich jetzt vermehrt die Branche der Erneuerbaren aufmacht, den Kammern entgegenzutreten, so ist sie gut beraten hier an bestehende Erfahrungen und Strukturen anzuknüpfen.

Autor Kai Boeddinghaus ist Mitglied der Vollversammlung der IHK Kassel und Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern e.V. (bffk)

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