Centrotherm wieder vollständig saniert

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Das Amtsgericht Ulm hat das Insolvenzverfahren des Photovoltaik-Konzerns Centrotherm mit Ablauf des 31. Mai aufgehoben. „Die Centrotherm photovoltaics AG ist nun wieder ein vollständig eigenständiges, saniertes und langfristig stabil finanziertes Unternehmen mit einer positiven Zukunftsperspektive. Wir haben in einem schwierigen Branchenumfeld unsere Sanierungshausaufgaben gemacht und sind ein gestärkter, zuverlässiger Partner für Kunden sowie Lieferanten“, teilten die beiden für die Sanierung in Eigenverwaltung zuständigen Vorstandsmitglieder Tobias Hoefer und Jan von Schuckmann in einer Pressemeldung mit.
Demnach hatte Centrotherm bereits am 29. Januar 2013 die entscheidende Hürde für die Sanierung und Rekapitalisierung des Unternehmens genommen, als Gläubiger und Aktionäre dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zustimmten. Dieser Plan sei vom Amtsgericht Ulm geprüft und nach Erfüllung aller Bedingungen bestätigt worden, so dass nun die nach dem Schutzschirmverfahren laufende Insolvenz in Eigenregie aufgehoben werden konnte. Gleiches gilt dem Unternehmen zufolge auch für die Tochtergesellschaften Centrotherm Thermal Solutions GmbH & Co. KG und Centrotherm SiTec GmbH, für die eigenständige Verfahren liefen. Daher könnten auch alle derzeit rund 900 Arbeitsplätze in der Centrotherm Gruppe erhalten werden.
Wie Centrotherm weiter mitteilt, wird nun im Zuge eines Kapitalschnitts das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von fünf zu eins um knapp 17 Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro herabgesetzt. Danach folge ein Debt-to-Equity-Swap, der das Grundkapital wieder auf rund 21,1 Millionen Euro erhöhe. Damit werde die Verwaltungsgesellschaft, an die die Gläubiger 70 Prozent ihrer unbedingt und ohne Beschränkung festgestellten Forderungen abgetreten hatten, 80 Prozent der Centrotherm-Aktien halten, die restlichen 20 Prozent würden den Altaktionären verbleiben.
Centrotherm zufolge ist ein Interessenausgleich, wie er mit diesem Plan erfolge, beispielhaft für die Sanierung eines Unternehmens, wie sie der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fördern wollte. „Das ist in dieser Größenordnung bislang in Deutschland ein einzigartiger Präzedenzfall“, betonen Hoefer und von Schuckmann. (Petra Hannen)

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