Insolvenzverwalter für Solen bestellt

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Das Amtsgericht Osnabrück hat in dieser Woche den Insolvenzanträgen für die Solen AG und die Solen Energy GmbH stattgegeben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Aktiengesellschaft ist laut amtlicher Bekanntmachung der Rechtsanwalt Heinricht Stellmach bestellt worden. Er ist zugleich Insolvenzverwalter für die Solen Energy GmbH. Seine Aufgabe wird es nun sein, sich um die Neuordnung der Finanzen bei dem Photovoltaik-Unternehmen zu kümmern.

Mitte April hatte die Geschäftsführung angekündigt, einen Insolvenzantrag stellen zu wollen. Ziel des Verfahrens sei es, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe es Anfragen von Investoren für einzelne operative Einheiten von Solen gegeben. Die Geschäfte sollten ungeachtet des Insolvenzverfahrens zunächst fortgeführt werden. Die Unternehmensleitung zeigte sich optimistisch, die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten zu können.

Zuvor zeichnete sich bereits ab,  dass Solen seine fällige Zinsen von mehr als zwei Millionen Euro für eine Anleihe nicht zahlen kann. Zwei Versammlungen, auf denen mit den Anleihegläubigern über einen Zahlungsaufschub diskutiert werden sollten, scheiterten mangels Präsenz von Seiten der Gläubiger. Die Gesamtanleihe hat Solen zufolge ein Volumen von 27,5 Millionen Euro. Die Zahlungsunfähigkeit von Solen begründete Vorstand Albert Kupfer bereits damals wie folgt: Bedingt durch die schlechten Ergebnisse ausgelöst durch die erheblichen Einschnitte im EEG, der enorme Preisverfall der letzten beiden Jahre und der hohen Zinslast, resultierend aus der Unternehmensanleihe, war die Gesellschaft nicht mehr in der Lage, ihrer Verpflichtung gegenüber den Gläubigern nachzukommen.“ Hinzu sei die Verzögerung beim Verkauf eines Photovoltaik-Projekts in Italien gekommen. (Sandra Enkhardt)

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