Vergleich zwischen Claassen und Solar Millennium

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Der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, und der frühere Vorstandschef des Unternehmens, Utz Claassen, haben einen Vergleich geschlossen. Beide Seiten hätten ihre wechselseitigen Forderungen für erledigt erklärt, hieß es in der offiziellen Mitteilung. „In dem Vergleich verpflichtet sich Claassen unwiderruflich, seine Forderungen gegen die Solar Millennium AG zurückzunehmen. Im Gegenzug hat sich Böhm vertraglich verpflichtet, keinerlei Rückforderungs- oder sonstigen Ansprüche der Solar Millennium AG gegen Claassen geltend zu machen.“

Der ehemalige EnBW-Chef Claassen hatte zum 1. Januar 2010 den Vorstandsvorsitz bei Solar Millennium übernommen. Dafür erhielt er eine Antrittsprämie in Millionenhöhe. Nach nur zweieinhalb Monaten im Amt kündigte er fristlos. Anschließend begann ein Rechtsstreit zwischen den Parteien vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, in dem immer wieder neue Ansprüche von beiden Seiten in Millionenhöhe – unter anderem wollte Claassen seine Abfindungszahlungen –  geltend gemacht wurden. Vorrangig sei es aber um die Frage der Wirksamkeit der Kündigung Claassens gegangen, erklärte der Insolvenzverwalter. Böhm habe eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts vorgenommen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Claassens Kündigung begründet und rechtmäßig war sowie daher keinerlei Rückforderungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Claassen bestehen, hieß es weiter. 

Zusätzlich hat Claassen auch die US-Töchter von Solar Millennium auf Schadensersatz in Höhe von rund 200 Millionen Euro verklagt. Diese Forderungen erkannte der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben aber nicht an. Claassen wolle seine Forderungen gegen die US-Töchter aber weiterverfolgen. Er habe sich aber im Rahmen des Vergleichs verpflichtet, die Gläubiger der Solar Millennium AG mit 25 Prozent an etwaigen Erlösen aus diesem Verfahren zu beteiligen, hieß es weiter. Überdies einigten sich beide Seiten darauf, dass Claassen bei Bedarf bei der möglichen Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche der Masse gegenüber ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern von Solar Millennium unterstützen werde.

Mit dem Vergleich sei ein weiterer langwieriger Rechtsstreit nun abgewendet worden. Dieser hätte die Auszahlung der Insolvenzquote an die Gläubiger von Solar Millennium um Jahre verzögern können, so Böhm. Der Vergleich sei daher eine gute Lösung. „Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert“, sagte Böhm. Solar Millennium befindet sich seit Dezember 2011 in der Insolvenz. (Sandra Enkhardt)

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