Polen justiert bei Photovoltaik nach

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Der EEG-Entwurf des Wirtschaftsministeriums könnte für Photovoltaik-Anlagen etwas weniger gut ausfallen als bislang angenommen. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Rzeczpospolita“ sieht der Gesetzentwurf der polnischen Regierung zur Förderung erneuerbaren Energien gerade für große Photovoltaik-Anlagen einige Nachteile vor. So sei nun nur noch eine Förderung für Solarparks bis zwei Megawatt Leistung vorgesehen. Ursprünglich wollte die Regierung Photovoltaik-Anlagen bis zehn Megawatt einbeziehen. Auch der Korrekturfaktor soll beim Erreichen einer Gesamtkapazität von 500 und 800 Megawatt Photovoltaik-Leistung um 25 bis 50 Prozent gekürzt werden, berichtet die Tageszeitung weiter.

Die Solarparks müssten zudem in einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern zueinander installiert werden. Eine solche Regelung – die es auch in Deutschland gibt – soll vermeiden, dass Betreiber von Solarparks ihre Projekte in jeweils kleinere Einzelinstallationen aufteilen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssten die Photovoltaik-Kraftwerke in einem Abstand von mindestens zwei Jahren ans Netz angeschlossen werden, wie es weiter hieß. Mit dieser Regelung wolle die Regierung in Warschau ein überhitzen des Photovoltaik-Marktes durch die Konzentration auf große Anlagen verhindern. Für kleine Photovoltaik-Dachanlagen ist die Einführung einer Einspeisevergütung geplant. Größere Anlagen werden hingegen in den Handel mit Grünstromzertifikaten einbezogen. 

Das Wirtschaftsministerium hat die Aufgabe, dem Kabinett einen abgestimmten Entwurf zur Förderung erneuerbaren Energien vorzulegen. Dieser wird nach der Verabschiedung durch die Ministerrunde an das Parlament weitergeleitet. Größere Konfliktlinien taten sich zuletzt noch bei der Ausgestaltung des Zertifikatehandels auf. Bislang wird darüber in Polen auch die Mitverfeuerung von Biomasse gefördert. (Sandra Enkhardt)

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