Photon Anleihen: 340.000 Euro bei insolventer Photon Europe

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Die Photon Power AG hat drei Anleihen herausgegeben und damit bis Dezember 2012 nach Aussage von Vorstand Ralf Heuser 7,2 Millionen Euro eingenommen. Im Photovoltaikforum wird schon seit Beginn der Anleihenausgaben darüber diskutiert, wie sicher sie sind. Seit Ende letzten Jahres recherchiert nach eigenen Aussagen die Kanzlei Penker & Partner im Auftrag einiger Mandanten, ob es bei der Photon Power im Zuge der Photon Europe Insolvenz zu Unregelmäßigkeiten kam, die die Sicherheit der Anleihe gefährden."

Nach Aussage von Ralf Heuser wurden bisher Anlagen mit 6980 Kilowatt Peak gebaut (vollständige Interviews mit Ralf Heuser). Knapp fünf Millionen Euro seien direkt aufgebracht worden, gut fünfeinhalb Millionen durch Bankkredite. Außerdem sei in Sachwerte investiert worden, zwei Grundstücke, eine Halle und in die Entwicklung des Montagesystems. Mit einem höheren Finanzierungsanteil an Bankkrediten hätte sich zwar die Rendite steigern lassen. Dann seien jedoch Mittel frei geblieben. „Aber freie Mittel bringen auf einem Festgeldkonto nur 0,5 Prozent“, erklärt Heuser. Es sei also günstiger, die Bankkredite nicht auszureizen.

Darlehen an Photon Europe

Ein kritischer Punkt könnte ein Darlehen an die Photon Europe GmbH sein. Ralf Heuser schreibt in einer Email am 21. Januar an die photovoltaik: „An die Photon Europe waren Mitte 2011 circa 1,5 Millionen Euro ausgeliehen, die bis auf 340.000 Euro zurückgeführt wurden – für diese Forderung wurden Sicherheiten geleistet, von denen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass diese werthaltig sind.“ Die Sicherheiten seien über Dritte außerhalb der Photon-Gruppe gestellt worden.

Wie sicher das so angelegte Geld ist, lässt sich nicht einschätzen. Ralf Heuser: „Regelmäßig berichte ich in der Photon über die aktuellen Projekte und Ideen und ich stehe jedem Anleger für Auskünfte zur Verfügung. Die Bilanz wird fristgerecht veröffentlicht.“ Auf die Frage, warum er in der Photon den nach seinen Aussagen guten Status der finanziellen Situation nicht im Detail beschreibt, erklärt er jedoch: „Das Ziel von Photon Power ist nicht, zu erklären, wie eine Firma geführt wird, sondern immer wieder zu zeigen, was man in der Solarbranche anderes und neues machen kann. Darauf möchte ich mich auch in Zukunft beschränken.“ Damit dürfte jedoch dem Gros der Anleihen-Zielgruppe, den Abonnenten, auch in Zukunft nicht klar werden, wie es um die Anleihen steht.

Anleihe sicher?

Wie sicher ist sie also? Grundsätzlich lässt sich zur Sicherheit solcher Anleihen sagen, dass sie von der Bonität des Unternehmens abhängt. Die Photon Power AG hat laut Handelsregister ein Grundkapital von 100.000 Euro. Damit haben sie gut das 70-fache ihres Eigenkapitals eingeworben, geplant war sogar das 150-fache. Ob die Photon Power AG die Anleihen zurückzahlen kann, hängt nur davon ab, wie sie mit dem Anleihengeld umgeht und wirtschaftet.

Immo Terborg, Berater bei der Verbraucherzentrale Hamburg, rät grundsätzlich bei allen Anlagen zur Vorsicht, die  nicht einlagengesichert sind. Wenn man in Anleihen investieren will, müsse man sich das jeweilige Unternehmen und dessen Bonität sehr genau ansehen. Grundsätzlich gilt: je höher die in Aussicht gestellte Rendite, desto riskanter die Anlage.

Da hilft es vergleichsweise wenig, dass die Firma mit den Anleihen in Sachwerte investiert, wenn sie gleichzeitig von Banken Geld erhält. Für den Fall, dass nicht genug Geld vorhanden ist, sichern sich die Banken in der Regel die Anlagen als Sicherheit. „Bei den bankenfinanzierten Projekten stehen die Banken immer im ersten Rang“, erklärt auch Heuser.

Rechtmäßigkeit des Vorgehens

Neben der Frage nach der Sicherheit stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Im Prospekt der ersten Photon Anleihe heißt es: „Die Anleihe dient der Photon Power AG zur Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland." Und: "Der festgelegte Zinssatz basiert auf der Vergütung für eingespeiste Strommengen, welche von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für angeschlossene Photovoltaikanlagen festgesetzt werden, und welche die Photon Power AG daher durch den Betrieb der zu errichtenden Solaranlagen erhalten wird. Auf diese Weise wird auch Anlegern, die selbst nicht über die finanziellen oder räumlichen Voraussetzungen für eine Installation und den Betrieb einer eigenen Solaranlage verfügen, ermöglicht, Erträge in Höhe der Stromeinspeisevergütung zu erzielen und zu einer umweltfreundlichen Energieerzeugung beizutragen." Auch unter dem Punkt IIf "Risiken aus Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" steht nichts von möglichen Krediten an Partnerunternehmen.

Ralf Heuser erklärt das so: „Photon Europe hat Photon Power in der Anfangszeit Zinsen bezahlt, als noch keine Anlagen gebaut waren und die Liquidität nicht benötigt wurde. Sämtliche Geldflüsse wurden nur gegen Sicherheiten geleistet. Damit konnte dann das erste Jahr gut überbrückt werden.“

Daniel Bauer , Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., sieht das anders. „Man darf das Geld nicht verleihen“, erklärt er, „wenn man damit Werbung macht, dass man damit Solaranlagen baut“. Denn die Schuldner können immer zusätzlich Bankkredite haben, denen man nachgelagert ist. Sprich: die Banken werden bei Zahlungsschwierigkeiten zuerst bedient, die Anleihen-Zeichner könnten somit leer ausgehen. Da helfen nach Ansicht von Bauer auch externe Sicherheiten nicht. „Bei denen gilt das gleiche. Wenn die Bonität der Schuldner nicht gegeben  ist, kann diese auch nicht als Sicherheit für die Anleihe herhalten.“

Sicherheit der Sicherheiten?

Das wird indirekt gestützt durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Die Richter haben ein Berufungsurteil gegen Prokon, einem Direktanbieter von Geldanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, argumentiert , „dass es aus Sicht eines verständigen Verbrauchers durchaus einen grundlegenden Unterschied macht, ob das Unternehmen, bei dem er sein Geld anlegt, selbst in Sachwerte investiert oder ob es das Geld Dritten als Kapital für eigne Investitionen zur Verfügung stellt. … Der grundlegende Unterschied… besteht in der Sicherheit des angelegten Geldes“.

„Es wäre zwar wünschenswert gewesen, wenn der Prospekt einen Passus enthalten würde, wie die Erlöse gerade in der Anfangszeit verwendet werden“, erklärt auch Verbraucherzentralen-Berater Terborg. Wenn eine solche Regelung fehlt,  sei relevant, welche Sicherheit tatsächlich gewährt worden sei. „Die Rechtmäßigkeit steht oder fällt mit der Qualität der Sicherheiten“, sagt der Experte. So sei die Qualität in der Regel bei dinglichen Sicherheiten wie Hypotheken oder einer Grundschuld durchaus ausreichend. Photon Power Vorstand Ralf Heuser wollte sich dazu jedoch nicht äußern. (Michael Fuhs)

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