Heraeus reicht Gegenklage gegen DuPont ein

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Heraeus hat eine Klageerwiderung, die mehrere Gegenansprüche umfasst, gegen die Patentverletzungsklage von DuPont eingereicht. Es seien weder heute noch in der Vergangenheit gültige Ansprüche des fraglichen Patents verletzt worden, teilte Heraeus weiter mit. Zudem sei das angeführte Patent ungültig. Heraeus  habe daher bei dem zuständigen Richter beantragt, eine Entscheidung zu treffen, die das Patent für ungültig erkläre, hieß es weiter. „In der Vergangenheit hat DuPont Pressemitteilungen und Schreiben an Kunden mit falschen Erklärungen in Umlauf gebracht, um Kunden von Heraeus mit gerichtlichen Schritten zu drohen und dem Ansehen von Heraeus Produkten auf dem Markt auf widerrechtliche Weise zu schaden“, teilte der Konzern aus Hanau weiter mit. Daher mache Heraeus weiter geltend, dass sich DuPont ungesetzlicher Handelspraktiken im Sinne des Lanham Acts bediene. In dem Rechtsstreit geht es um Silbermetallisierungspasten für die Photovoltaik-Industrie. Heraeus erhebe die Gegenansprüche nun gegen DuPont, um seine eigenen Photovoltaik-Produkte zu verteidigen, hieß es weiter. (Sandra Enkhardt)

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