Die französische Umweltministerin hat am Donnerstag die neuen Photovoltaik-Einspeisevergütungen offiziell bekanntgebenden. Demnach wird es künftig einheitlich nur noch eine Förderung von zwölf Cent je Kilowattstunde für Solarstrom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt geben. Die Vergütung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung hat die Regierung in Paris hingegen weniger stark gekürzt. In Frankreich wird nicht nur nach Größe der Anlage, sondern auch nach der Vorgehensweise bei der Installation sowie der Art des Gebäudes unterschieden. Für die erhöhten Einspeisetarife ist es dabei wichtig, dass Photovoltaik-Anlagenbesitzer die professionelle Installation ihres Dachsystems nachweisen können.
Ab sofort wird demnach für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit bis zu neun Kilowatt Leistung ein Tarif von 46 Cent je Kilowattstunde gelten. Bei einfacher Integration und einer Anlagengröße zwischen 36 und 100 Kilowatt gibt es noch 28,85 Cent je Kilowattstunde. Bei Solarstrom von Photovoltaik-Dachanlagen auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sind Fördersätze zwischen 28,85 und 40,6 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Dachanlagen auf allen anderen Gebäuden erhalten künftig Einspeisevergütungen zwischen 35,2 und 28,85 Cent je Kilowattstunde.
Die französische Regierung hat zudem beschlossen, die Solarförderung für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung jedes Quartal anzupassen. Dafür sollen die Netzbetreiber jeweils zum Ende des Quartals die Zahl der neu installierten Anlagen melden. Energie- und Wirtschaftsministerium müssen sich dann je nach Anzahl der eingereichten Photovoltaik-Projekte über neue Vergütungssätze verständigen. Insgesamt ist für die kleinen Dachanlagen ein jährlicher Zubau von 100 Megawatt von der französischen Regierung vorgesehen. Wenn die vermeldeten Zahlen in diesem Korridor liegen, soll die Absenkung pro Quartal 2,6 Prozent betragen. Wenn allerdings wegen der reduzierten Einspeisevergütung die Nachfrage stark zurückgeht, soll es kleinere oder gar keine Kürzungen geben. Damit will die französische Regierung eine gewisse Kontrolle über den weiteren Ausbau der Photovoltaik erreichen.
Ab sofort wird demnach für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit bis zu neun Kilowatt Leistung ein Tarif von 46 Cent je Kilowattstunde gelten. Bei einfacher Integration und einer Anlagengröße zwischen 36 und 100 Kilowatt gibt es noch 28,85 Cent je Kilowattstunde. Bei Solarstrom von Photovoltaik-Dachanlagen auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sind Fördersätze zwischen 28,85 und 40,6 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Dachanlagen auf allen anderen Gebäuden erhalten künftig Einspeisevergütungen zwischen 35,2 und 28,85 Cent je Kilowattstunde.
Die französische Regierung hat zudem beschlossen, die Solarförderung für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung jedes Quartal anzupassen. Dafür sollen die Netzbetreiber jeweils zum Ende des Quartals die Zahl der neu installierten Anlagen melden. Energie- und Wirtschaftsministerium müssen sich dann je nach Anzahl der eingereichten Photovoltaik-Projekte über neue Vergütungssätze verständigen. Insgesamt ist für die kleinen Dachanlagen ein jährlicher Zubau von 100 Megawatt von der französischen Regierung vorgesehen. Wenn die vermeldeten Zahlen in diesem Korridor liegen, soll die Absenkung pro Quartal 2,6 Prozent betragen. Wenn allerdings wegen der reduzierten Einspeisevergütung die Nachfrage stark zurückgeht, soll es kleinere oder gar keine Kürzungen geben. Damit will die französische Regierung eine gewisse Kontrolle über den weiteren Ausbau der Photovoltaik erreichen.
Der Photovoltaik-Markt in Frankreich war im vergangenen Jahr richtig in Fahrt gekommen. Die neu installierte Photovoltaik-Leistung vervierfachte sich binnen Jahresfrist und lag erstmals mit 1025 Megawatt über der Gigawatt-Grenze. Angesichts von Photovoltaik-Projekten in einer Größenordnung von etwa 6000 Megawatt, die derzeit noch in der Pipeline sein sollen, verhängte die französische Regierung Anfang Dezember ein Moratorium für Photovoltaik-Anlagen über drei Kilowatt Leistung. Jüngst beschloss sie dann eine Deckelung des Marktes. So soll die Solarförderung künftig bei 500 Megawatt im Jahr begrenzt werden. Dabei soll es für die einzelnen Photovoltaik-Segmente verschiedene Obergrenzen geben. (Sandra Enkhardt)
EinenÜberblick über die neuen Einspeisetarife finden Sie auf den Seiten des französischen Umweltministeriums.
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