Ein kleiner Hoffnungsschimmer in Spanien

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Der Kongress in Spanien hat die Neuregelung zur Solarförderung RDL 14/2010 angenommen. In der Gesetzesvorlage hat die Regierung in Madrid kurz vor Weihnachten, massive rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütung festgeschrieben. Der Senat lehnte das Dekret allerdings ab: 175 Mitglieder stimmten dagegen, 160 dafür bei neun Enthaltungen. Damit gibt es noch etwas Hoffnung für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Spanien, die am Tag vor der Entscheidung noch zu Hunderten vor dem Kongress-Gebäude demonstrierten. Vertreter spanischer Photovoltaik-Firmen halten das Gesetz für verfassungswidrig, wie lokale Medien berichten. Der spanische Photovoltaik-Verband ASIF teilte mit, das neue Gesetz gefährde die Rechtssicherheit im Land. Tausende Firmen und Privatinvestoren seien davon betroffen. Im besten Fall könnten die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen ihre Finanzierungspläne mit den Banken neu verhandeln. Viele werden dazu aber nicht die Möglichkeit bekommen und in die Insolvenz gehen, heißt es in Medienberichten. Die ASIF kündigte an, sowohl vor dem Obersten Gericht als auch bei der EU-Kommission Klage gegen das Gesetz einzureichen.

Die Neuregelung betrifft nach spanischen Medienberichten ungefähr 53.000 installierte Photovoltaik-Anlagen. Die spanische Regierung will rückwirkend die Anzahl der Stunden, in welchen Solarstrom vergütet wird, begrenzen. Laut des RDL 14/2010 vom 23. Dezember differiert die Zahl der Stunden nach der Sonneneinstrahlung und den Klimazonen, in denen die Photovoltaik-Anlagen installiert sind. Im Gesetz werden fünf Zonen festgelegt, die bereits in einem alten königlichen Erlass von 2006 definiert worden waren. Die Zahl der Stunden, in denen die Solarförderung gezahlt wird, soll ab 2014 zwischen 1230 und 1750 differieren. Bis 2013 soll die Stundenzahl für alle betroffenen Photovoltaik-Anlagen auf 1250 Stunden limitiert bleiben.

Nach der Ablehnung der Gesetzesvorlage durch den Senat könnte es nun noch leichte Nachbesserungen geben. So könnte die um drei Jahre verlängerte Bezugsdauer auf fünf ausgeweitet werden. Somit würden Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die Einspeisevergütung insgesamt 30 Jahre erhalten. Außerdem könnten die vorgesehen Stundenkontigente noch etwas erweitert werden. Dies stellt die Vertreter der ASIF allerdings nicht zufrieden. Sie sehen darin „palliative“ Korrekturen. (Mirco Sieg/Oliver Ristau/Sandra Enkhardt)

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