Im kurz vor Weihnachten veröffentlichten Energiesammelgesetz fehlt eine rechtlich klare Übergangsbestimmung für die Vergütung von Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach Angaben des Verbands den Fehler eingeräumt und eine schnelle Klarstellung zugesagt.
Die Nachfrage blieb vor allem im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen hoch, allerdings nur bei Privathaushalten und im Gewerbe. Die Projekte für Photovoltaik-Mieterstrom summierten sich 2018 bis Ende November gerade einmal auf 6,3 Megawatt. Im Januar sinkt die Solarförderung erneut und fällt für größere Dachanlagen erstmals unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde – erst im Februar wird es aber die im Energiesammelgesetz beschlossene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt greifen.
Offenbar haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Kompromiss beim Energiesammelgesetz geeinigt. Wie er genau aussieht, wird vielleicht erst am Mittwoch klar, wenn der Wirtschaftsausschuss des Bundestags final entscheiden.
Die Länderkammer hat sich am Freitag mit dem Entwurf des Energiesammelgesetzes befasst. Es seien deutliche Nachbesserungen notwendig.
Aus Sicht der Genossenschaft sind die Berechnungen des ZSW, wonach es eine Überförderung von Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt gibt, falsch. Das Kürzungsvorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums beruhe daher auf falschen Annahmen.
Zur Eröffnung des 19. Forum Neue Energiewelt äußerte sich der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium zum aktuellen Stand der Debatte zum Energiesammelgesetz. Derzeit wird heftig gerungen, doch bis Anfang nächster Woche wollen sich die Koalitionspartner einigen. Dabei steht auch die Höhe der geplanten Photovoltaik-Sonderkürzung zum Jahreswechsel weiter zur Diskussion.
Nach der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen muss der Wirtschaftsausschuss des Bundestages nun seine Empfehlungen für den vorliegenden Entwurf zum Energiesammelgesetz aussprechen. BEE und BSW-Solar warben dafür, die geplante Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen zum Jahreswechsel abzumildern und zu verschieben.
Regionale Investitionen in gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen sind durch die geplante Sonderkürzung bedroht. Dies betrifft nach Angaben des DGRV laufende und künftige Projekte.
Eine Anfrage von pv magazine zur Veröffentlichung der Grundlage für die Kürzung der Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen um 20 Prozent zum Jahreswechsel blieb vom Ministerium bislang unbeantwortet. Auf Twitter erklärt das Ministerium jedoch, es will nähere zu den Wirtschaftlichkeitsanalysen in Kürze veröffentlichen. Immerhin stehen jetzt die Sachverständigen für die öffentliche Anhörung nächste Woche fest.