Öffentliche Anhörung zum Energiesammelgesetz und die Frage nach dem Erkenntnisgewinn

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Bei der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages am Dienstag wurden die bekannten Positionen ausgetauscht. Dies verwundert insofern wenig, da die Parteien die Sachverständigen einladen und dann natürlich auch mit Vorliebe jene befragen, von denen sie sich passende Antworten versprechen.

Zu den Sachverständigen gehörten auch Carsten Pfeiffer, Politik-Leiter beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Beide nutzten die Bühne, um die Abgeordneten nochmal eindringlich vor den geplanten Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt zum Jahreswechsel um 20 Prozent zu warnen. „Dies gefährdet viele Projekte und wird zu einem erneuten Jahresendrun führen“, sagte Pfeiffer. Er mahnte längere Übergangsfristen für die Kürzungen ebenso an, wie die Höhe nochmals zu hinterfragen.

Körnig wiederum forderte nochmals eindringlich, den „aus der Zeit gefallenen“ 52 Gigawatt-Deckel für die Solarförderung zu streichen. Er sei 2012 ins EEG geschrieben worden, als die Photovoltaik-Anlagen noch doppelt so teuer gewesen seien und der jährliche Zubau dreimal so hoch. Mittlerweile habe sich dies geändert. Die neuen Photovoltaik-Anlagen hätten kaum noch einen Einfluss auf die EEG-Umlage. „Klimaziele und Solardeckel – das passt nicht zusammen“, so Körnig weiter. Sollte die Solarförderung bei 52 Gigawatt enden, werde der Markteinbruch größer sein als das Volumen der Sonderausschreibungen. Das Problem sei, dass es keinen „Rettungsschirm“ für Photovoltaik-Projekte gebe, etwa weil auch der solare Eigenverbrauch durch die anteilige EEG-Umlage belastet ist, was die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Daher gebe es noch keine Alternative zu staatlichen Marktprämien und Einspeisevergütungen bei Photovoltaik-Projekten. „Wir schaffen es auch ohne Deckel aus der Förderung herauszukommen“, versprach Körnig den Abgeordneten mit Blick auf die laufende Degression der Vergütungssätze, deren Höhe sich nach dem Zubau richtet.

Dass nach der EEG-Reform auch gleichbedeutend ist mit vor der EEG-Reform zeigte eine Frage des CDU-Wirtschaftspolitikers Joachim Pfeiffer. Er wollte mit Blick auf die Windkraft an Land wissen, wie man den Wettbewerb bei Ausschreibungen wiederherstellen könne, um steigende Preise zu vermeiden. Die Antwort ließ es sich von Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geben. Auch er betonte: „Wir sehen die Entwicklung bei der Onshore-Windkraft auch sehr kritisch.“ Wirkliche Lösungen für das Problem hatte er aber auch nicht parat.

Ein weiteres großes Themenfeld der öffentlichen Anhörung waren die geplanten Sonder- und Innovationsausschreibungen. Diese werden in der Erneuerbaren-Branche grundsätzlich begrüßt, doch es kommt auf die richtige Ausgestaltung an. Beim Thema Mieterstrom waren sich mehrere Sachverständige einig, dass die geplante Absenkung der Vergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen die Wirtschaftlichkeit der Mieterstromprojekte nicht weiter verschlechtern dürfe. Momentan besteht jedoch eine direkte Kopplung zwischen den Einspeisetarifen oder Marktprämien und dem Mieterstrom-Zuschlag.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages muss nun seine Empfehlungen für den Entwurf des Energiesammelgesetzes abgeben. Dieser wird dann abschließend samt Empfehlungen nochmals im Bundestag beraten und verabschiedet. Wenn alles nach dem Willen der Regierung läuft, noch in diesem Jahr. Schaut man sich den Sitzungskalender des Bundestages an, könnte es schon nächste Woche soweit sein – das wären dann nicht einmal ganz ein Monat vom Entwurf zur Verabschiedung des Gesetzes.

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