Mit der EEG-Novelle soll Rechtssicherheit für Anlagen geschaffen werden, für die die Förderung ab 2021 endet. Nach Ansicht des Ökostrom-Anbieters geht der im Referentenentwurf verfolgte Ansatz nicht weit genug. Naturstrom will einfache Rahmenbedingungen, die für die Ü20-Photovoltaik-Anlagen auch Eigenverbrauch und Marktteilnahme ermöglichen.
Um eine teure Zählerumrüstung zu vermeiden, schlägt die Berliner Denkfabrik vor, für den Betrieb von kleinen Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen der Förderung das bestehende System von Standardlastprofilen um ein Solarstrom-Prosumer-Standardlastprofil zu ergänzen. Bei komplexen Anwendungsfällen stößt das Prinzip jedoch an seine Grenzen.
Nach den Stadtwerken Roth und Speicherhersteller Sonnen machen inzwischen weitere Unternehmen Besitzern örtlicher Photovoltaik-Anlagen, deren Förderung nach zwanzig Jahren ausläuft, Angebote zur Abnahme des Solarstroms. Aktuelle Beispiele sind die Stadtwerke Kassel und die Wemag.
Mit der Reform soll auch der Rechtsrahmen für Photovoltaik-Anlagen angepasst werden, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Sie sollen für eine Übergangszeit ihren Solarstrom für den Marktpreis abzüglich Vermarktungskosten an den Netzbetreiber verkaufen können. Zudem werden Ausschreibungsmengen für Photovoltaik-Anlagen bis 2028 festgeschrieben. Was im Entwurf fehlt, ist die Abschaffung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch, wie sie in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU gefordert wird.
Als Lösung für Photovoltaik-Anlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, schlägt Eurosolar vor, dass diese Anlagen weiter am öffentlichen Netz betrieben werden dürfen und der Strom nach Bedarf eingespeist werden kann – ohne Vergütung. Durch die Verbesserung anderer Rahmenbedingungen könne dieses Vorgehen trotzdem attraktiv sein.
Mit Kritik reagiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft auf die Inhalte der anstehenden EEG-Novelle, die bei einem Hintergrundgespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erörtert worden seien. Unter anderem fehle eine stärkere Ausrichtung auf die Sektorenkopplung und eine insgesamt innovativere Gestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Der Klimakreis der Unionsfraktion im Bundestag hat zahlreiche „Impulse für die EEG-Reform“ gesammelt. Dazu gehören vielfältige Maßnahmen, beispielsweise eine Befreiung des Photovoltaik-Mieterstroms und des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage, vereinfachte Bedingungen für die Direktvermarktung speziell für Post-EEG-Anlagen, ein Ausbau der Speicherförderung und der verpflichtende Einbau von Photovoltaik bei Neubauten. Das Papier liegt pv magazine vor.
Der Versorger bietet den Betreiber von Photovoltaik-Altanlagen in der fränkischen Kommune an, den Strom mit dem Baseload-Börsenpreis zu vergüten. In Roth läuft für 18 Anlagenbetreiber zum Jahresende die EEG-Förderung aus.
Der Mainzer Ökostromversorger will so eine Abschaltung der Post-EEG-Anlagen verhindern und verspricht einen fairen Abnahmepreis. Außerdem will er den Betreibern auch Photovoltaik-Eigenverbrauch ermöglichen.
Für 30.000 kleinere Photovoltaik-Anlagen endet in Baden-Württemberg die EEG-Vergütung bis 2025, deutschlandweit sind es sogar 200.000. Landesumweltminister Untersteller will nach der Sommerpause eine Initiative im Bundesrat starten und Vorschläge für eine einfache Anschlussregelung für den Weiterbetrieb machen.