Die Befreiung von Netzentgelten läuft 2026 aus. Danach könnten sich viele Batteriespeicherprojekte nicht mehr lohnen. Hans Urban warnt vor einem Einbruch bei den Installationen von großen Batteriespeicherprojekten. Um das zu verhindern, müssen Entscheidungsträger schon jetzt handeln. Wegen des langen Planungshorizontes solcher Projekte müsse schon jetzt Sicherheit geschaffen werden, was in 2026 gilt.
Die Behörde hat ihren ersten Regelungsvorschlag zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen in das Stromnetz in mehreren Punkten angepasst. Unter anderem soll die garantierte Mindestbezugsleistung angehoben werden.
Die Daten dienen der Bundesnetzagentur als Grundlage für die Genehmigung der Netzentgelte. Die nicht anonymisierte Veröffentlichung erlaubt nun eine Überprüfung der Entgelte von Netzbetreibern durch Dritte.
Das Bundeskabinett hat seinen Entwurf einer EnWG-Novelle verabschiedet. Darin enthalten ist eine Definition von Energiespeichern. Damit will die Koalition künftig verhindern, dass ein- und ausgespeicherter Strom doppelt mit Abgaben und Umlagen belastet wird. Neue Regeln zur Stromkennzeichnung sollen Tarife transparenter machen. Zudem sieht die EnWG-Novelle eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen vor.
Der Berliner Think-Tank sieht vermehrte Indizien dafür, dass die deutschen Stromkunden mehrere hundert Millionen Euro jährlich zu viel an Netzentgelten zahlen. Der Gesetzgeber sollte daher das geltende Recht präzisieren und für die gleiche Transparenz bei den Netznutzungsentgelten sorgen, die es seit Beginn an bei der EEG-Umlage gibt. Der BDEW weist die Vorwürfe zurück und hält eine detaillierte Kostenprüfung für gegeben.