Bundesnetzagentur veröffentlicht nicht anonymisierte Daten zu den Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern

Die Daten dienen der Bundesnetzagentur als Grundlage für die Genehmigung der Netzentgelte. Die nicht anonymisierte Veröffentlichung erlaubt nun eine Überprüfung der Entgelte von Netzbetreibern durch Dritte.
Die Bundesnetzagentur – hier ihr Dienstsitz in Bonn – musste zuletzt viel Kritik für ihre Entscheidungen zu den Netzentgelten einstecken. | Foto: Bundesnetzagentur

Die im letzten Sommer verabschiedete Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verlangt von der Bundesnetzagentur, die Datengrundlage der Netzentgelte transparent zu machen. Dieser Pflicht ist die Behörde jetzt nachgekommen: Auf ihrer Website macht sie unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern zugänglich. Die Daten werden künftig zwei Mal jährlich – im 1. und 4. Quartal eines Jahres – aktualisiert.

Die Excel-Liste mit insgesamt 43 Spalten listet eine Vielzahl detaillierter Kosten- und anderer Daten auf – von den beschiedenen und angepassten Erlösobergrenzen über die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten des Jahres, verschiedene Effizienzwerte und die Zahl der Strom-Messstellen bis hin zur Stromkreislänge.

„Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das sieht auch Markus Adam so, Rechtsexperte beim Ökostrom-Versorger Lichtblick. „Bis heute waren Netzentgelte eine Blackbox. Die Netzagentur geht mit der heutigen Veröffentlichung einen ersten großen Schritt in Richtung Transparenz“, sagt Adam.

Lichtblick erwartet dadurch mittelfristig eine Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe. „Denn in Zukunft können überhöhte Netzgebühren von Dritten besser überprüft werden“, so der Rechtsexperte. Für eine vollständige Überprüfbarkeit müsse die Bundesnetzagentur in Zukunft allerdings noch weitere betriebswirtschaftliche Daten der Netzbetreiber veröffentlichen.

Mitte Oktober hatte die Bundesnetzagentur die künftig geltende Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Für die angesetzten Wert hat die Behörde Kritik aus zwei Richtungen bekommen: Die Netzbetreiber sahen ihre Investitionen in die Energiewende gefährdet, weil die Renditen nicht auskömmlich seien; Lichtblick wiederum hatte weit niedrigere Netzentgelte angemahnt.

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Kommentare

SK
Nov 23, 2021

Warum sind denn nur ~170 VNB enthalten? Es gibt ca. 800…

inspid
Nov 22, 2021

Musterbeispiel: Das einzige was ich auf dem Foto zum Artikel, ein Luftbild der BNetzA, nicht sehe: PV-Anlagen ….Liebe BNetzA, auch du bist Deutschland

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Bernhard Herrmann
Nov 29, 2021

Gerade auch Mieter dürfen beim Vermieter PV-Anlagen nachfragen.

Hans
Nov 23, 2021

Das Gebäude dürfte nur gemietet sein.