Der Ansatz der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, bei Photovoltaik-Anlagen von 2 bis 100 Kilowatt die Einspeiseleistung auf 60 Prozent zu kappen, ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe betriebswirtschaftlich unsinnig. Eine Drosselung auf 80 Prozent sei vertretbar.
Der Bundestag hat Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung für den Gasmarkt beschlossen. Die für Photovoltaik und Windkraft relevante Gesetzesvorlage von SPD und Grünen ist in die Ausschüsse überwiesen worden.
Das Unternehmen ruft dazu auf, den Entwurf zum Energiewirtschaftsgesetz noch eingehend zu prüfen und „nicht noch schnell vor der Neuwahl durchzuwinken“. Die geplanten Regelungen seien zu kompliziert, es brauche einen „Smart Meter Light“.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre Forderungen zusammengefasst. Aus ihrer Sicht reicht die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für eine wirtschaftliche und machbare Umsetzung von Energy Sharing noch nicht aus.
Am 1. Oktober besteht für zusätzlich zuschaltbare Großverbraucher theoretisch das erste Mal die Chance, preisgünstigen Grünstrom nach dem neuen Mechanismus „Nutzen statt Abregeln“ gemäß Paragraf 13k des Energiewirtschaftsgesetzes zugeteilt zu bekommen. Es gibt aber noch keine Teilnehmer.
Der Photovoltaik-Verband sieht die nächste Zusammenkunft des Nationalrats als letzte Gelegenheit, um das für die Energiewende zentrale Gesetz zu beschließen – sonst drohe ein Stillstand von bis zu drei Jahren.
Im November legte die Bundesregierung einen Entwurf vor. Seitdem haben sich viele Verbände und Interessensgruppen zu Wort gemeldet und den Entwurf an einigen Stellen kritisiert. Das Finanzierungsmodell, bei dem staatliche Subventionen vermieden werden sollen, ohne Endverbraucher zu überlasten, bleibt mit kleineren Änderungen bestehen.
Mit der Einführung des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ergeben sich neue Marktrollen. Netzbetreiber dürfen unter bestimmten Voraussetzung den Strombezug von Wallboxen und Wärmepumpen steuern. Dadurch kommen Messstellenbetreiber und Energieservice-Anbieter neue Funktionen zu. Für diese müssen noch die praktischen Prozesse und IT-Lösungen entwickelt werden. Am Fraunhofer IEE in Kassel und am Fraunhofer ISE in Freiburg werden solche Lösungen jetzt im Labor getestet.
Die Befreiung von Netzentgelten läuft 2026 aus. Danach könnten sich viele Batteriespeicherprojekte nicht mehr lohnen. Hans Urban warnt vor einem Einbruch bei den Installationen von großen Batteriespeicherprojekten. Um das zu verhindern, müssen Entscheidungsträger schon jetzt handeln. Wegen des langen Planungshorizontes solcher Projekte müsse schon jetzt Sicherheit geschaffen werden, was in 2026 gilt.
Die Behörde hat ihren ersten Regelungsvorschlag zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen in das Stromnetz in mehreren Punkten angepasst. Unter anderem soll die garantierte Mindestbezugsleistung angehoben werden.