Einleitung In Deutschland wird immer wieder bemängelt, dass die Strompreise zu den höchsten in Europa zählen. Als einer der Gründe gilt die mit dem Strompreis zu zahlende EEG-Umlage, aus der die Vergütung für den eingespeisten Strom, unter anderem aus Photovoltaik-Anlagen gezahlt wird. Was liegt also näher, die Vergütung zu reduzieren, was ein Absinken der EEG-Umlage […]
Bei den Ausschreibungen sind diese Flächen wegen der günstigen Realisierungskosten der Photovoltaik-Anlagen heiß begehrt. Der Freistaat reagiert auf das enorme Interesse und peilt nahezu die Verdreifachung des Kontingents an. Der Entwurf für die neue Verordnung befindet sich derzeit noch in der Anhörung.
Als viertes Bundesland hofft Hessen damit künftig auf mehr Zuschläge. Freiflächenanlagen mit insgesamt 35 Megawatt dürfen nach der Verordnung künftig pro Jahr auf Ackerland in benachteiligten Gebieten gebaut werden.
Der Ministerrat hat den Entwurf des Landesenergieministeriums verabschiedet. Photovoltaik-Anlagen mit maximal 50 Megawatt dürfen somit jährlich 2019 bis 2021 auf ertragsschwachem und artenarmem Grünland gebaut werden.
Bisher haben nur Bayern und Baden-Württemberg die EEG-Länderöffnungsklausel in eigene Verordnungen umgesetzt und damit Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Anlagen freigegeben. Nun arbeitet auch die Landesregierung in Mainz daran, ertragsarmes Grünland für Photovoltaik-Anlagen in Ausschreibungen bereitzustellen, doch es regt sich Widerstand.
Als drittes Bundesland hat Hessen von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht. Eine Verordnung des Wirtschafts- und Energieministeriums in Wiesbaden sieht vor, dass künftig Freiflächenanlagen mit insgesamt 35 Megawatt Gesamtleistung pro Kalenderjahr auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen gebaut werden dürfen. Im Herbst soll die neue Verordnung offiziell beschlossen werden.
Nach der jüngsten Macrom-Studie haben die Hersteller von Gewerbespeichern 2016 einen Umsatzsprung von mehr als 400 Prozent verzeichnet, vor allem getrieben durch die Energieversorger die für Regelenergie zunehmend auf Batteriesysteme setzen. Die Marktpotenziale für Speichersysteme mit gewerblicher Nutzung sind in Deutschland immer noch gewaltig.
Bislang haben nur Bayern und Baden-Württemberg von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht. Eine Kurzumfrage von pv magazine ergab, dass die meisten anderen Bundesländer in Deutschland wohl keine landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebiete für den Bau von Photovoltaik-Anlagen freigeben werden.
Über Photovolatik-Anlagen, die nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, hatte der Bundesgerichtshof ein hartes Urteil gefällt. Im Sinne des Gesetzestextes sollen die Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung zurückzahlen und stattdessen für bestimmte Zeiträume nicht einmal den Marktwert des Stroms oder eine Entschädigung erhalten. Die Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz hat sich die Urteilsbegründung angeschaut und einen Fehler gefunden. Die Anwälte meinen, die Karlsruher Richter haben einen entscheidenden Satz übersehen und den Willen des Gesetzgebers dadurch ausgehebelt.
Die Abgabefrist für die Gebote läuft bis zum 2. Oktober. Das Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg ist noch nicht ausgeschöpft.