Der Sommer mit 24 Tagen, an denen die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius kletterten, gebe Anlass die Anstrengungen des Landes in Richtung Klimaneutralität nochmals zu verschärfen. So will die Landesregierung die erste werden, die rechtsverbindliche Sektorenziele einsetzt. Außerdem soll die bereits bestehende Photovoltaik-Pflicht noch ausgedehnt werden.
Aktuellen Leitlinien des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zufolge ist eine Genehmigung zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden. Ausgenommen sind Kulturdenkmale im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potenziellen UNESCO-Weltkulturerbestätte.
Die beiden Bundesländer haben eine gemeinsame Wasserstoffallianz gegründet, um sich stärker zu vernetzen und bei der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu Vorreitern auf nationaler und internationaler Ebene zu werden. Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg stellen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in den nächsten Jahren 500 Millionen Euro Fördermittel bereit.
Die Bundesländer fordern für private Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung eine Befreiung von der Einkommensteuer. Außerdem streben sie an, bei der Lieferung und Installation von Photovoltaik-Modulen die durch eine Änderung im EU-Recht mögliche Befreiung von der Umsatzsteuer in nationales Recht umsetzen.
Landesumweltministerin Thekla Walker hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Bündnis 90/Die Grünen) in einem Brief aufgefordert, die angedachte Streichung der Kappungsgrenze für Photovoltaik-Altanlagen zügig umzusetzen und für Neuanlagen schon vor 2023 möglich zu machen. Ähnliches fordern der Verband für Wirtschaft und Umwelt und der Landesolarverband Rheinland-Pfalz.
Der Ministerrat fasste einen entsprechenden Entschluss zur Verfünffachung des Jahreskontingents. Die grün-schwarze Landesregierung will damit mehr große Solarparks im Ländle ermöglichen, um die eigenen Klimaschutzziele zu erreichen.
Seit dem 1. Mai müssen sechzig Prozent der für Solar geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik- oder einer Solarthermie-Anlage belegt werden. Ab kommendem Jahr gilt diese Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsbauten.
Mit der Änderung der Freiflächenöffnungsverordnung will die Landesregierung den bisherigen Ausbaudeckel von 100 Megawatt auf 500 Megawatt anheben. Dagegen regt sich Protest: Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und der Abhängigkeit vom Import fossiler Energien sei es nicht nachvollziehbar, das jährliche Ausschreibungsvolumen weiterhin zu begrenzen.
Im kommenden Jahr soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage dann auch für grundlegende Dachsanierungen greifen. Seit Jahresbeginn gilt die Vorschrift bereits für neue Nicht-Wohngebäude und große Parkplätze.
Das Landesverkehrsministerium plant, ungenutzte Flächen entlang von Straßen Energieversorgern für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung zu stellen. Versorger können jetzt beim Ministerium ihr Interesse bekunden.