WWF Deutschland und Lichtblick informieren auf einer neuen Internetseite mit relevanten Daten und Grafiken über den aktuellen Stand der Energiewende in Deutschland.
Klarstellung: In der vergangenen Woche sorgte ein Artikel für Aufregung, wonach Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt ihrem Netzbetreiber den Eigenverbrauch melden müssen, obwohl sie EEG-umlagebefreit sind. Wie sich nun rausstellt, müssen sie dies nicht, haben aber dennoch andere Mitteilungspflichten bis Ende Februar unbedingt zu erfüllen.
Die Entwicklung die sie strategischen Forschungsschwerpunkte der Photovoltaik waren Thema der 1. Vollversammlung der Photovoltaik-Sparte des Forschungsnetzwerks „Erneuerbare Energien“ in Berlin. Der Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium hob die Bedeutung der Forschung für die kaum geahnte Kostendegression der Photovoltaik hervor.
Im Vermittlungsausschuss hat sich der Vorschlag der EU-Kommission durchgesetzt, die Anti-Dumping-Maßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller um anderthalb Jahre zu verlängern. Bis zum 4. März wird die finale Entscheidung im EU-Gesetzblatt veröffentlicht. Die EU-Kommission scheiterte im Berufungsausschuss mit einem Vorschlag, die Maßnahmen nur um zwölf Monate zu verlängern.
Die Bundeswirtschaftsministerin versprach auf dem BEE-Neujahrsempfang, dass es noch in dieser Legislaturperiode die im EEG 2017 vorgesehene Verordnung zur Besserstellung von Mieterstromprojekten geben soll. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die geplante Förderung, allerdings ist die konkrete Ausgestaltung noch offen. Auf Anfrage von pv magazine erklärte das Ministerium, Mieterstrom soll „zielgenau mit einem Mieterstromzuschlag vergütet“ werden.
Die Solarmodule des chinesischen Photovoltaik-Herstellers entsprechen den Anforderungen für CRE3, CRE4, AOS und Eigenverbrauch bei den Photovoltaik-Ausschreibungen in Frankreich. Ein wichtiges Kriterium ist dabei eine möglichst niedrige CO2-Bilanz bei der Herstellung der Solarmodule.
Selbst wenn Photovoltaik-Anlagenbesitzer keine EEG-Umlage auf ihren selbstverbrauchten Solarstrom zahlen, müssen sie bis 28. Februar die Menge dennoch dem Verteilnetzbetreiber mitteilen. Nach Aussage von Galaxy Energy betrifft dies alle Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. (Ergänzt um einen Hinweis, dass die Betreiber von Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt möglicherweise keinen Handlungsbedarf haben.)
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der keine zusätzlichen Belastungen für den Verbrauch des selbst erzeugten Solarstroms vorsieht. BSW-Solar und BDEW begrüßen dies als wichtiges Signal für Investoren. Der Photovoltaik-Verband fordert zugleich, nun auch die Mieterstromverordnung endlich auf den Weg zu bringen.
Mieter hätten momentan so gut wie keine Chance, von den immer günstiger werdenden Photovoltaik-Anlagen zu profitieren. Die Bundesregierung muss die Ungleichheit zwischen Mietern und Hausbesitzern schnellstmöglich beenden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert.
Die EU-Kommission hat das 300 Millionen Euro schwere Förderprogramm bis 2020 genehmigt. Nach BDEW-Angaben wird das Verkehrsministerium wohl noch in dieser Woche weitere Details zum Förderaufruf veröffentlichen, mit dem in Deutschland etwa 15.000 neue Ladesäulen für Elektrofahrzeuge entstehen sollen.