Verbraucherzentrale: Rechtliche Hürden für Photovoltaik-Mieterstrom beseitigen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht wegen der vielen rechtlichen Hürden die Mieter bei der Photovoltaik-Nutzung in Deutschland benachteiligt. Anders als Hausbesitzer hätten sie kaum Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe an der Energiewende. Dabei seien die Verbraucher „das Rückgrat der Energiewende“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Mittwoch. „Ohne ihre Unterstützung wären die bisherigen Erfolge beim Ausbau erneuerbarer Energien kaum möglich gewesen. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung einem Großteil der Bevölkerung die aktive Beteiligungsmöglichkeit samt ihrer finanziellen Vorteile unnötig erschwert.“

Die Bundesregierung müsse diese Ungleichbehandlung jetzt schnell beenden, forderte der Verband. Dies bezieht sich auf die Umsetzung einer Verordnungsermächtigung, die im EEG 2017 erhalten ist und eine Besserstellung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen ermöglicht. So könnte festgelegt werden, dass wie beim Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen über zehn Kilowatt nur die anteilige Zahlung der EEG-Umlage anfällt. Momentan müssen bei Photovoltaik-Mieterstrommodellen 100 Prozent EEG-Umlage gezahlt werden, bei Eigenverbrauch nur 40 Prozent. Auch Mieter sollten nach Ansicht des vzbv ebenfalls die Möglichkeit bekommen, Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. „Nur so lässt sich die hohe Zustimmung zur Energiewende dauerhaft erhalten und dieses Jahrhundertprojekt zum Erfolg führen“, so Müller weiter. (Sandra Enkhardt)

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